Linz – Nach Farbbeutelwürfen bei einer Demo gegen den rechten Kongress "Verteidiger Europas" im Jahr 2016 in Linz müssen die Sozialistische Jugend (SJ) OÖ und die Kommunistische Jugend Österreich (KJÖ) 14.400 Euro Schadenersatz bezahlen. Das Bezirksgericht Linz bestätigte der APA nach einem Bericht der Onlineplattform linza.at das nicht rechtskräftige Urteil.

Am 29. Oktober 2016 hatte das Bündnis Linz gegen rechts eine Demo gegen den rechten Kongress, der in den Redoutensälen des Landes abgehalten wurde, veranstaltet. Zu dem Bündnis gehören zahlreiche Organisationen. Weil die SJ OÖ und die KJÖ aber die Kundgebung angemeldet hatten, sah das Gericht sie als Organisatoren an.

Demo-Anmelder auf Schadenersatz geklagt

Laut dem Urteil vom 19. Juni seien aus einem "schwarz-weißen Block" (nach dem zweifärbigen Outfit der Gruppe, Anm.) von rund 150 Leuten Farbbeutel auf ein Gasthaus und auf das Palais Kaufmännischer Verein geschleudert worden. Die Identitäten der Block-Mitglieder sind nicht bekannt. Der Wirt und der Kaufmännische Verein haben daher die Demo-Anmelder auf Schadenersatz geklagt und in erster Instanz recht bekommen. Zu den 14.400 Euro Schadenersatz kommen für die Jugendorganisationen noch gut 9.000 Euro an Prozesskosten hinzu.

Polizei stellte Identitäten nicht fest

Dass die Demo-Veranstalter für den Schaden geradestehen müssen, begründet das Gericht damit, dass der "schwarz-weiße Block" bereits im Vorfeld auffällig geworden war: So waren einige der Mitglieder vermummt und hatten bengalische Feuer gezündet – beides ist verboten. Zudem wies ein Schild die Gruppe als "linksextremes Protestpotenzial" aus. Wer Leute, die gegen das Gesetz verstoßen und sich selbst als "linksextrem" bezeichnen nicht von der Demo ausschließe, sei als Veranstalter in der Haftung, lautet vereinfacht gesagt die Ansicht des Gerichts. Allerdings hat laut Urteil auch die Polizei die Identitäten des Blocks nicht festgestellt, obwohl dieser sogar einmal während des Demozuges eingekesselt worden war.

Ob die Jugendorganisationen Rechtsmittel ergreifen, stand zunächst nicht fest. Man berate sich mit Anwälten und werde sich in den kommenden Tagen zu der Causa äußern, hieß es bei der SJ OÖ. Die Berufungsfrist läuft bis einschließlich 22. August. (APA, 24.6.2019)