Salzburg – Der einst als schönster Mann der Welt bekannte Schauspieler Helmut Berger kam am Montag im Rollstuhl ins Salzburger Landesgericht. Er klagt Regisseur Andreas Horvath, der einen Dokumentarfilm über ihn gedreht hat, auf Unterlassung der Weiterverbreitung und auf Schadensersatz. "Der Film hat mir schon sehr geschadet", so Berger zu Zivilrichterin Ursula Mühlfellner.

Erschienen ist der Film Helmut Berger, Actor bereits 2015. Premiere feierte die Doku damals bei den Filmfestspielen Venedig. Laut Klage seien Teile des Films ohne Bergers Wissen gedreht worden und würden ihn in seiner "Menschenwürde beeinträchtigen". Der einstige Visconti-Star sei als "selbstzerstörerischer, hemmungsloser und verwahrloster" Mensch dargestellt worden. Der Streitwert beträgt 103.000 Euro.

"Ich wollte, dass er mir den Film einmal zeigt, ob er mir gefällt", sagt Berger. Zur Premiere in Venedig sei er nicht eingeladen worden. Dem widerspricht Horvath, es habe eine Einladung samt drei Übernachtungen gegeben. Berger hat den Film erstmals bei der Richterin als Vorbereitung für den Zivilprozess gesehen. "Ich hatte nicht den Eindruck, dass Ihnen das sehr missfallen hat", sagt Richterin Mühlfellner. "Ich war eben sehr gespannt, was im Film ist", antwortet Berger. Doch einzelne Szenen in dem filmischen Porträt würden überhaupt nicht gehen.

Rechte dem Beklagten übertragen

"Mein Manager sagte, ich werde nie wieder einen Film drehen", erläutert der 75-Jährige den Grund seiner Klage. Freunde hätten ihm Geld geliehen, um diesen Prozess überhaupt führen zu können. Die Richterin wies darauf hin, dass er Verfahrenshilfe bekommen habe. Ihr Versuch, einen Vergleich zwischen den beiden Parteien auszuverhandeln, scheiterte.

"Herr Berger, es gibt zwei Unterschriften über die Zustimmung. Sie haben die Rechte dem Beklagten übertragen", erklärt ihm die Richterin. Ein Dokument aus dem Dezember 2013 in deutscher Sprache liege vor, und zehn Monate später habe er noch einmal auf Englisch sein Einverständnis gegeben. "Ich war gesundheitlich nicht in der Lage, einen Dokumentarfilm zu drehen. Das hat er ausgenutzt", ärgert sich Berger.

Privatfeier in Saint-Tropez

Auch für Filmaufnahmen bei einer privaten Feier mit Joan Collins in Saint-Tropez habe der Regisseur keine Erlaubnis gehabt, sprach der ehemalige Filmstar mehrmals an. Der Regisseur habe aber heimlich gedreht. "Herr Berger, Sie sind ja ein Profi. Sie lassen sich sicher nicht heimlich filmen", kommentiert Richterin Mühlfellner.

Seine Verfahrenshelferin Julia Walter fragt ihn mehrmals, ob er einem Vergleich zustimmen würde. Der Schauspieler verlangt, zumindest alle Szenen aus dem Film zu schneiden, die ihn in seiner Wohnung zeigen. Dem stimmt der beklagte Regisseur nicht zu.

Nun soll ein psychiatrisches Gutachten klären, ob Berger während der Dreharbeiten 2013 und 2014 geschäftsfähig war. Bei der Befragung zu seiner Gesundheit wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. (Stefanie Ruep, 24.6.2019)