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Der ukrainische Oligarch Dmitri Firtasch hat sich seit 2014 in Österreich gegen die Auslieferung an die USA gewehrt.

Foto: AP/Ronald Zak

Wien – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Dienstag entschieden, dass der ukrainische Oligarch Dmitri Firtasch an die USA ausgeliefert werden kann. Er bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Wien und wies sowohl eine Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur als auch einen Erneuerungsantrag von Firtaschs Verteidigern ab.

Der fünfköpfige OGH-Senat stellte zwar Gesetzesverletzungen im OLG-Urteil fest – etwa die Rechtsauffassung, wonach "rein kriminelle Taten" nicht in den Regelungsbereich des Auslieferungsvertrags mit den USA fielen -, diese hätten aber letztlich keinen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts gehabt, die daher auch nicht aufzuheben sei.

Die USA begehren seit 2014 im Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen bei einem nie realisierten Titangeschäft in Indien die Auslieferung des ukrainischen Oligarchen. Dieser bestreitet die Vorwürfe und hat sich bisher in Österreich auch erfolgreich gegen eine Auslieferung zur Wehr gesetzt. Seine Versuche, eine Einstellung des US-amerikanischen Verfahrens zu erwirken, sind bisher gescheitert. Erst am vergangenen Freitag lehnte Richterin Rebecca R. Pallmeyer einen erneuten diesbezüglichen Antrag der Anwälte des Ukrainers ab.

Generalprokuratur war gegen Auslieferung

Zuletzt hatte sich die Generalprokuratur in einer Stellungnahme im Februar 2019 gegen eine Auslieferung Firtaschs an die USA ausgesprochen, die zuvor im Februar 2017 vom Oberlandesgericht (OLG) Wien für zulässig erklärt worden war. Konkret warf die Generalprokuratur dem OLG Wien dabei vor, in seinem Beschluss nicht ausreichend begründet zu haben, warum das US-amerikanische Auslieferungsbegehren für Firtasch nicht politisch motiviert sei.

Dies war stets aber auch ein zentrales Argument der Verteidiger Firtaschs, der im März 2014 auf Basis eines US-amerikanischen Haftbefehls in Wien festgenommen worden war, kurze Zeit später aber wieder auf freien Fuß gesetzt wurde: gegen Kaution von 125 Millionen Euro, die bisher höchste die in Österreich jemals gezahlte wurde. Seit damals darf er Österreich nicht verlassen. Firtasch, der mit dem Import von russischem Gas sein Vermögen machte und zu den reichsten Ukrainern zählt, soll vor allem während der Amtszeit des früheren Präsidenten Viktor Janukowitsch über großen Einfluss verfügt haben.

Nun ist Justizminister Clemens Jabloner am Zug: Er muss die politische Entscheidung über die Auslieferung treffen. (red, APA, 25.6.2019)