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Lausanne – Der Leichtathletik-Weltverband gibt im Streit um das vorläufige Startrecht von 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya nicht nach. Wenige Tage vor dem Rennen der Südafrikanerin beim Diamond-League-Meeting in Stanford (USA) legte die IAAF Einspruch gegen das Urteil des Schweizer Bundesgerichts ein. Dieses hatte Semenya vorerst ein Startrecht auf Strecken von 400 m bis zu einer Meile zugesprochen.

Diese Verfügung gilt bis zu einem endgültigen Urteil der Schweizer Richter. Das Schweizer Bundesgericht hatte die umstrittene Regel der IAAF, in der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt wurden, am 31. Mai vorübergehend außer Kraft gesetzt. Damit war der Weg für Semenya wieder frei. Einer Hormonbehandlung wollte sich die 28-Jährige keinesfalls unterziehen. Semenya will am 30. Juni in Stanford über 800 Meter starten.

Identitäten

Bereits am 13. Juni hatte das Schweizer Bundesgericht einen Eilantrag der IAAF, die Testosteron-Regel unverzüglich wieder in Kraft zu setzen, abgelehnt. In seinem Statement vom Dienstagabend beruft sich der Weltverband auf die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofes CAS, der die Regel am 1. Mai bestätigt hatte.

"Die IAAF wird ihre Regelung und den Schiedsspruch des CAS weiterhin verteidigen", wird in der Stellungnahme betont. Für die IAAF gehört Semenya zu den "biologisch männlichen Athleten mit weiblichen Geschlechtsidentitäten". (APA, 26.6.2019)