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Deniz Yücel in Freiheit.

Foto: dpa / Michael Kappeler

Ankara – Das türkische Verfassungsgericht hat die Verhaftung des inzwischen wieder auf freien Fuß gesetzten Journalisten Deniz Yücel als rechtswidrig bezeichnet, wie die deutsche Zeitung "Die Welt" am Freitag online berichtete.

Der deutsch-türkische Journalist saß von Februar 2017 bis Februar 2018 ein Jahr lang ohne Anklageschrift in türkischer Untersuchungshaft. Für den türkischen Präsidenten Tayyip Erdoğan ist das die nächste Niederlage nach dem Sieg der Opposition bei der Bürgermeisterwahl in Istanbul.

Neun Monate Isolationshaft

Die türkischen Verfassungsrichter betonten nun, damit sei das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit sowie das Recht auf Meinungsfreiheit verletzt worden. Der frühere "Welt"-Korrespondent in der Türkei musste sogar neun Monate in Isolationshaft verbringen.

Am Anfang seiner Haftzeit wurde er, wie er Anfang Mai in seiner vor einem deutschen Gericht abgegebenen schriftlichen Einlassung öffentlich machte, misshandelt. Die Staatsanwaltschaft fordert wegen "Propaganda für eine Terrororganisation" und "Volksverhetzung" 17 Jahre Haft.

Große "Free Deniz"-Kampagne

Zugleich wurde Yücel von Erdoğan persönlich attackiert, der ihn immer wieder öffentlich als "PKK-Terroristen", "deutschen Agenten" und als "Agent-Terroristen" bezeichnete. Andere türkische Regierungspolitiker und die regierungsnahen Medien äußerten sich in ähnlich diffamierender Weise, während deutsche Politiker sowie türkische Oppositionspolitiker Yücels Arbeit stets als journalistische Tätigkeit verteidigten. Auch die breite zivilgesellschaftliche "Free Deniz"-Kampagne betonte immer wieder: "Journalismus ist kein Verbrechen."

Nun beanstandeten die türkischen Verfassungsrichter, dass sowohl im Hafturteil als auch in der nach einem Jahr vorgelegten und mit dem Hafturteil weitgehend identischen Anklageschrift zahlreiche Aussagen in Yücels "Welt"-Artikeln fehlerhaft ins Türkische übersetzt worden seien.

Zum Interview mit dem kurdischen PKK-Anführer Cemil Bayık, das Yücel im August 2015 geführt hatte und das später immer wieder gegen ihn vorgebracht wurde, stellten die Verfassungsrichter laut "Welt" fest: "Einen Journalisten wegen Aussagen zu verfolgen oder zu bestrafen, die eine andere Person in einem Interview gemacht hat, würde den Beitrag, den Medien zur Diskussion öffentlich relevanter Themen leisten können, erheblich beeinträchtigen." (APA, 28.6.2019)