Droht eine Nachzahlung – oder ist alles im grünen Bereich? Die Betriebskostenabrechnung sollte in jedem Fall genau überprüft werden.

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Für Mieter zahlt sich dieser Tage ein Blick auf das schwarze Brett in ihrem Wohnhaus aus: Ihr Vermieter sollte spätestens am 30. Juni die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres ausgehängt haben. Nun entscheidet sich, ob die Betriebskosten im Rahmen blieben – oder eine saftige Nachzahlung droht. Manche Vermieter haben die Abrechnung aber noch immer nicht ausgehängt. Dann können Mieter einen Antrag bei der Schlichtungsstelle stellen.

Die Mietervereinigung überprüft jedes Jahr, wie sich die Betriebskosten in privaten Mietshäusern entwickeln. Für einen aktuellen Betriebskostenspiegel wurden Abrechnungen aus dem Jahr 2017 unter die Lupe genommen. Damals stiegen die Betriebskosten um 3,4 Prozent – und damit stärker als die Inflation. Die monatlichen Nettobetriebskosten lagen im Schnitt bei 2,10 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche.

Viele Streitpunkte

Mieterschützer raten, die einzeln aufgeschlüsselten Ausgaben genau zu überprüfen. Die Hausverwaltung muss die Möglichkeit bieten, Einsicht in sämtliche Belege zu nehmen. Mindestens ein Mieter pro Haus nehme das in der Regel in Anspruch, schätzt Wolfgang Kirnbauer vom Mieterschutzverband.

Ein Punkt, über den oft gestritten wird, ist laut Kirnbauer die Aufteilung der Kosten. Mitunter werde versucht, den Mietern die Kosten leerer Wohnungen umzuhängen. Überhöht seien oft auch die Versicherungsprämien und die Reinigungskosten. Auch Aufzugsreparaturen, die der Vermieter bezahlen muss, würden immer wieder den Mietern verrechnet.

Ein großes Problem ist laut Kirnbauer auch, dass besonders in Neubauten zu niedrige Betriebskosten prognostiziert werden: "Und später kommt dann die Bombenerhöhung." Auch die "systematische" Verrechnung sehr kleiner Beträge, bei denen sich der Verfahrensaufwand nicht rechnen würde, komme vor.

"Viel mehr Schweinereien"

Das Thema Betriebskosten sei heute trotzdem nicht mehr so groß wie früher, glaubt der Jurist: "Vor 25 Jahren sind viel mehr Schweinereien passiert." Mieter hätten sich damals oft zusammengeschlossen: "Da wurde auch über 1,50 Schilling gestritten."

Wer Zweifel an der aktuellen Abrechnung hat, sollte sich an die Hausverwaltung wenden, dann an eine Mieterschutzorganisation, einen Anwalt oder an die Schlichtungsstelle. (zof, 2.7.2019)