Stephan E. mit Polizeibegleitung nach seinem Haftprüfungstermin am Dienstag.

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Karlsruhe/Berlin – Nach dem Mord am ermordeten Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Tatverdächtige Stephan E. sein Geständnis zurückgenommen. "Mein Mandant hat heute sein Geständnis widerrufen", zitierte die "Bild"-Zeitung am Dienstag den neuen Anwalt des Tatverdächtigen, Frank Hannig. Die Bundesanwaltschaft wollte den Bericht nicht kommentieren.

Laut Südwestrundfunk ist der Widerruf eher taktischer Natur. Das ursprüngliche Geständnis des 45-Jährigen sei so detailreich gewesen, "dass durch den Widerruf keine Auswirkungen auf die weiteren Ermittlungen zu erwarten seien".

Weitere Angaben zu dem Widerruf machte der Anwalt. Er gab demnach lediglich an, dass es auf Antrag von E. einen Verteidigerwechsel gegeben habe. Er selbst sei als Pflichtverteidiger beigeordnet worden.

"Pegida-Anwalt"

Laut "Sächsischer Zeitung" leitete Rechtsanwalt Hannig einst die Gründungsversammlung der rechtspopulistischen Pegida-(Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes-)Bewegung und beriet eine Zeitlang den Förderverein. Er wird in den sozialen Netzwerken deshalb als "Pegida-Anwalt" bezeichnet.

Im Oktober 2015 vertrat er eine Elterninitiative, die gegen eine Flüchtlingsunterkunft im Dresdner Stadtteil Prohlis protestierte. Die Notunterkunft könne die Sicherheit der Schulkinder gefährden, teilte er damals mit. Inzwischen aber, versichert Hannig, habe er sich von Pegida losgesagt und das Mandat für den Förderverein niedergelegt.

Stephan E. will allein gehandelt haben

Innenminister Horst Seehofer hatte vergangene Woche gesagt, Stephan E. habe ein Geständnis abgelegt. Der mutmaßliche Rechtsextremist habe den Ermittlern gesagt, dass er allein gehandelt habe.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni auf der Terrasse seines Hauses in Wolfhagen-Istha erschossen worden. Der einschlägig vorbestrafte 45-jährige Stephan E. war später von Spezialkräften festgenommen worden. (red, APA, Reuters, 2.7.2019)