Vier Gemälde des niederländischen Malers Piet Mondrian (1872-1944) befinden sich nach Überzeugung der Stadt Krefeld rechtmäßig im Besitz der städtischen Kunstmuseen. Diese Haltung werde durch ein Gutachten zur Herkunft der Bilder gestützt, erklärten Vertreter der Stadt am Dienstag. Demnach spreche viel dafür, dass die abstrakten Gemälde bereits 1929 in der Stadt waren.

Die in den Vereinigten Staaten lebenden Nachfahren der Mondrian-Erben verlangen die Herausgabe und drohen mit einer Klage in den USA. Der Anwalt der Stadt, Peter Raue, erklärte, die Gegenseite habe bisher kaum mehr als Mutmaßungen und unbelegte Verdächtigungen vorgelegt. Die Kunstwerke seien nach seiner Überzeugung rechtmäßig in den Besitz des Museums gekommen. Alle Indizien sprächen dafür. Zudem seien die Ansprüche der Erben verjährt.

Ursprünglich acht Mondrians waren 1950 im Kaiser-Wilhelm-Museum gefunden worden, "unter merkwürdigen Umständen", wie der damalige Museumsdirektor Paul Wember berichtete. Er tauschte vier Bilder gegen andere Kunstwerke, so dass vier Gemälde in Krefeld blieben. Die abstrakten Gemälde waren auf zahlreichen Ausstellungen, unter anderem 1959 auf der Documenta in Kassel, ausgestellt worden. 1957 wurden sie im Werkverzeichnis des Künstlers aufgeführt. Die Nachfahren des Mondrian-Erben hatten sich erstmals 2011 gemeldet. Einen schriftlichen Beleg über die Herkunft der Bilder oder einen Kaufvertrag gibt es nicht. (APA, 3.7.2019)