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Facebook, Google und Amazon sollen – ein wenig – zur Kasse gebeten werden.

Foto: Dpa/Stefan Jaitner

Wien – Trotz der vorzeitigen Beendigung der Koalition wird ein zumindest symbolisch wichtiges Vorhaben der einstigen ÖVP-FPÖ-Regierung noch realisiert. Die Rede ist von der Digitalsteuer, mit der Österreich IT-Giganten wie Facebook, Google oder Amazon stärker zur Kasse bitten will. Nachdem ein Anlauf zur Einführung einer europaweiten Digitalsteuer heuer endgültig gescheitert war, trieb die Regierung einen nationalen Alleingang voran.

Trotz breiter Zustimmung in Österreich gab es auch zahlreiche Kritikpunkte: Eine Abkehr von einer gewinnabhängigen hin zu einer Umsatzsteuer sei systematisch problematisch, hieß es beispielsweise von Expertenseite. Überdies würden die mächtigen IT-Unternehmen die Steuerlast auf die Kunden oder Nutzer überwälzen. Zudem protestierten die USA – die großen Technologiekonzerne sitzen überwiegend in den Vereinigten Staaten.

Die Ausnahme österreichischer Firmen warf wieder europarechtliche Fragen auf. In die Steuerpflicht fallen nur Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Euro weltweit und 25 Millionen Euro in Österreich. Hierzulande kommt kein Onlinewerber auf diese Größenordnung. Google und Co hingegen schon.

Kritischer Punkt: IP-Adressen

Ein Punkt, der besonders hitzig debattiert wurde: der Datenschutz. Denn zur Ermittlung der Werbeleistung im Inland sollen die IP-Adressen herangezogen und sieben Jahre gespeichert werden. Das ließ Datenschützer von einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung warnen. Ex-Finanzminister Hartwig Löger wollte damit sichergehen, dass die IT-Firmen das erwartete Steueraufkommen von 25 Millionen Euro auch erbringen.

Zudem sollen Bewegungsdaten herangezogen werden, um zu ermitteln, ob die Werbung in Österreich konsumiert wurde ("Geotargeting"). Das könnte im Extremfall dazu führen, dass ganze Bewegungsprofile von Nutzern angelegt werden können. Selbst der Verfassungsdienst im Justizministerium warnte, bei IP-Adressen könne es sich um personenbezogen Daten handeln, mit denen besonders sensibel umgegangen werden muss.

Nur anonymisierte Daten

Der von den Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) und Hubert Fuchs (FPÖ) eingebrachte Initiativantrag ist auf einige Kritikpunkte eingegangen. Ob er sie ausräumen wird, blieb am Mittwoch unklar. Experten benötigten für die Beurteilung noch mehr Zeit. Entschärft wurde jedenfalls die Speicherung personenbezogener Daten durch die Finanz. "Für Zwecke der Digitalsteuer ist eine Speicherung von allenfalls personenbezogenen Daten nur in anonymisierter Form erforderlich", heißt es in den Erläuterungen zum Entwurf. Das Geotargeting findet sich weiterhin im Entwurf.

Der Steuerschuldner ist verpflichtet, Aufzeichnungen die Online-Werbeleistungen zu führen. Diese "können" anonym sein, heißt es. Bei der Übermittlung der Daten an die Abgabenbehörde müssen die jedenfalls anonym sein, besagt Paragraf 6 des Digitalsteuergesetzes. (Andreas Schnauder, 3.7.2019)