"Besonderes Augenmerk" auf die Einhaltung der Objektivität verlangt ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz in Vorwahlzeiten von den ORF-Mitarbeitern. Per interne Mitteilung erinnerte er sie gerade daran, was es "im Sinne der Unangreifbarkeit der ORF-Berichterstattung" zu beachten gilt.

"Ausgewogene Berichterstattung ist im ORF eine Selbstverständlichkeit", hebt Wrabetz an. Im Sinne des "besonderen Augenmerks" hat er aber denn doch – wie gewohnt vor Wahlen – an einige "Richtlinien" erinnert:

Keine Kandidaten in der Unterhaltung

"Auftritte von Politikerinnen und Politikern in ORF-Sendungen – in Informationssendungen wie auch allen anderen Sendungen – können in Vorwahlzeiten für wahlwerbende Zwecke missbraucht werden beziehungsweise so interpretiert werden. Auftritte von Politikerinnen und Politikern, die für den Nationalrat kandidieren, in Sendungen, die nicht der Information über das politische Geschehen im weiteren Sinn dienen, sollen daher bis zum Wahltermin am 29. September unterbleiben."

"Ausgewogene Berichterstattung ist im ORF eine Selbstverständlichkeit": Alexander Wrabetz hat dennoch ein paar "Richtlinien" für die Vorwahlzeit.
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Keine Promi-Empfehlungen

Die Erfahrung habe zudem gezeigt, dass auch Personen des öffentlichen Lebens, die keine Politiker sind, "Auftritte in ORF-Sendungen mitunter für Statements mit wahlwerbender Wirkung missbrauchen – insbesondere in Livesendungen. Derartiges ist nach Möglichkeit auszuschließen."

Die Leiden der Glaubwürdigkeit

Wrabetz nennt Beispiele, wann "die Glaubwürdigkeit von Objektivität, Unparteilichkeit und journalistischer Unabhängigkeit des ORF leidet":

"Wenn die dazu Verpflichteten parteipolitisches Engagement zeigen, wie zum Beispiel durch die Teilnahme an Veranstaltungen und Diskussionen von Parteien und Vorfeldorganisationen oder die Beteiligung an Unterstützungs-Personenkomitees, auch im Rahmen von Social-Media-Gruppen."

"Wenn die dazu Verpflichteten in sozialen Medien Äußerungen und Kommentare tätigen, die geeignet sind, Zweifel an der Glaubwürdigkeit, Objektivität oder Unabhängigkeit des ORF oder seiner Mitarbeiter aufkommen zu lassen." Das meint ausdrücklich Kommentare und "Zeichen der Unterstützung/Ablehnung wie Likes, Dislikes, Recommends, Retweets und Shares".

Wrabetz erinnert auch daran, dass die erst im März erlassenen Social-Media-Richtlinien des ORF "gerade in Vorwahlzeiten besonders relevant" seien. (red, 4.7.2019)