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Die Mail von Amazon kommt bei tausenden seiner Kunden gut an. Das Unternehmen informiert sie derzeit darüber, dass Prime-Kunden einen Teil ihrer bereits bezahlten Gebühr zurückbekommen. Dafür sorgten Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK), die Amazon aufgrund unzulässiger Geschäftspraktiken und Klauseln erfolgreich geklagt hatten. Konkret ging es unter anderem um eine Preiserhöhung des Premiumdiensts Prime im Februar 2017 von 49 auf 69 Euro, beim Studententarif von 24 auf 34 Euro. Diese war laut Handelsgericht Wien und Oberlandesgericht nicht zulässig. Sie sei rechtswidrig und demnach nicht wirksam.

Post von Amazon.

Nach einigem Geplänkel haben sich AK und der Onlinehändler darauf geeinigt, dass Amazon den Betrag auf Verlangen zurückerstattet. Allerdings nur an Personen, die sich bis 30. Juni bei Amazon gemeldet haben. Dies haben zahlreiche Kunden gemacht – sie bekommen nun 40 beziehungsweise 20 Euro in den kommenden Tagen.

Einer der größten Erfolge der AK

Für die AK ist dies ein großer Erfolg. In den vergangenen Jahren ist sie immer wieder gegen AGB-Änderungen, etwa bei Mobilfunkern, erfolgreich vor Gericht gezogen. Die vergleichsweise unkomplizierte Lösung mit Amazon kann durchaus als absoluter Meilenstein bezeichnet werden.

Kritik

Amazon kann mit der Lösung gut leben. Durch die rasche Abwicklung haben Kunden weiterhin kein großes Problem mit dem Unternehmen.

Dazu kommt, dass das Unternehmen wegen der Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter immer wieder in der Kritik steht – und sich daher um ein gutes Image bemüht. Zuletzt sorgte Moderator und Comedian John Oliver für Schlagzeilen, nachdem er die Arbeitsbedingungen der Amazon-Mitarbeiter in seiner Show "Last Week Tonight" scharf kritisiert hatte. Auch in Österreich und Deutschland muss sich Amazon diesbezüglich immer wieder der Kritik stellen. (sum, 4.7.2019)