In der Radetzky-Kaserne in Horn absolvierte der 19-jährige Rekrut Teile seiner Grundausbildung.

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Wien – Fast zwei Jahre ist es her, dass ein junger Rekrut des Bundesheers nach einem Marsch in Horn bei großer Hitze zusammengebrochen und später im Spital gestorben ist. Welche Ursache im August 2017 zum Tod des 19-Jährigen geführt hat, ist weiter nicht bekannt.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Krems ermittelt in der Causa weiterhin. Dabei wollte diese den Fall bereits vor einem Jahr einstellen. Ein entsprechender Vorhabensbericht mit diesem Ergebnis wurde dem Justizministerium im Sommer 2018 zur Prüfung vorgelegt. "Dem Einstellungswunsch der Staatsanwaltschaft wurde aber nicht entsprochen", sagt Anwalt Helmut Graupner, der die Familie des Rekruten vertritt, dem STANDARD. Ein ergänzendes Gutachten musste Anfang 2019 beauftragt werden. Das Ergebnis liegt noch nicht vor, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag.

Der Hintergrund ist folgender: Die Staatsanwaltschaft Krems fällte ihre Entscheidung unter anderem auf Basis eines medizinischen Gutachtens des beauftragten Sachverständigen. Dieser kam zu dem Schluss, dass eine Keimeinschwemmung ins Blut zum Tod des Wieners geführt hatte.

Anwalt Graupner brachte aber ein Privatgutachten ein, das zu einem anderen Ergebnis kam. Details dazu will Graupner vorerst nicht nennen. Nur so viel: "Dass die Todesursache nicht in der Hitzebelastung während des Heeresmarsches zu sehen ist, sieht unser Gutachter völlig anders."

An das Justizministerium berichtspflichtig

Die Causa ist – wie andere Fälle, die großes öffentliches Interesse hervorrufen – an das Justizministerium berichtspflichtig. Das Ministerium war jedenfalls mit der Entscheidung, das Verfahren einzustellen, nicht zufrieden: Ein ergänzendes Gutachten wurde beauftragt. Der bereits beauftragte Sachverständige der Staatsanwaltschaft muss offene Fragen, die sich aus dem Privatgutachten ergeben, ausführlich beantworten. Die Staatsanwaltschaft kann dann bei ihrer Entscheidung bleiben – oder aufgrund der neuen Erkenntnisse auch anklagen.

Bis es zu einer endgültigen Entscheidung kommt, kann es aber auch noch Monate dauern. Denn neuerlich muss ein Vorhabensbericht an das Ministerium erstattet werden. Auch der Weisungsrat im Justizministerium wird erneut mit dem Fall befasst.

Gericht wies Anträge auf Verfahrenseinstellung ab

Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Tod des Rekruten Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Umständen aufgenommen. Laut Anwalt Graupner werden vier Verantwortliche des Bundesheers als Beschuldigte geführt – "vom Kasernenkommandanten abwärts".

Beschuldigte hätten auch bereits Anträge gestellt, das Verfahren einzustellen, sagt Graupner. "Diese sind vom Landesgericht Krems aber vor kurzem abgewiesen worden." Das Landesgericht bestätigt diese Angaben auf STANDARD-Anfrage: "Mit Beschluss vom 8. Juni 2019 wurde Anträge von zwei Beschuldigten, das Verfahren einzustellen, nicht Folge gegeben", sagte ein Sprecher des Gerichts am Montag.

Weiterhin offene Fragen

Offen ist also weiterhin die Frage, ob Mitarbeiter des Bundesheers Mitschuld am Tod des Rekruten tragen. Das vorläufige Ergebnis der Obduktion kam zu dem Schluss, dass der Soldat, der in Horn Teile seiner Grundausbildung absolvierte, an den Folgen der Überhitzung seines Körpers gestorben war.

Eine Blutuntersuchung ergab laut Staatsanwaltschaft aber wenig später, dass der Soldat eine Vorerkrankung und einen akuten Infekt hatte. "Die Keimeinschwemmung ins Blut bewirkte offensichtlich das hohe Fieber und war geeignet, eine Sepsis herbeizuführen", hieß es vonseiten der Anklagebehörde Mitte August 2017.

Das Heer kam in einer internen Untersuchung zu dem Schluss, dass dem Bundesheer keine Verfehlungen angelastet werden können. Die Vorerkrankung – und damit verbunden ein schlechter Gesundheitszustand – hat demnach von den Ausbildnern vor dem Marsch nicht bemerkt werden können. (David Krutzler, 8.7.2019)