Einen Aschenbecher auch zu treffen stellt Raucher manchmal vor eine Herausforderung – für Mahmood K. endete sie vor Gericht.

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Wien – "Und haben Sie sich gefürchtet?", will Richter Daniel Potmesil vom Zeugen wissen. "Ich selbst habe mich nicht gefürchtet. Da wäre ich falsch in diesem Beruf", antwortet Gruppeninspektor Walter K. trocken. Männer, die mit Messern herumfuchteln und Morddrohungen ausstoßen habe er als Polizist schon öfters erlebt, aber natürlich sei es "im Prinzip schon eine gefährliche Situation", erinnert er sich im Prozess gegen Mahmood K. an die Lage in der Nacht des 24. Mai.

Dem 57-jährigen Angeklagten werden zwei zusammenhängende Vorfälle zur Last gelegt. In der Nacht des 22. Mai soll er eine Angestellte eines Wettlokals in Wien-Döbling nach einem Streit gefährlich bedroht haben. Und diese Drohung zwei Nächte später eindrucksvoll unterstrichen haben: Er erschien laut Staatsanwältin mit einem Fleisch- und zwei Brotmessern in der Lokalität, verlangte, seine Kontrahentin zu sehen, da er sie umbringen wolle, und drohte damit, das ganze Lokal in die Luft zu sprengen.

Unfeine Wortwechsel beim Barca-Match

Vor Gericht sagt der Unbescholtene nun, er könne sich nicht mehr genau erinnern, was er gesagt habe, er sei betrunken gewesen. Sicher ist, dass der Konflikt beim Besuch am 22. Mai wegen fehlplatzierter Zigarettenasche begonnen hat. K. sagt, er habe beim Betrachten eines Spiels des Futbol Club Barcelona unabsichtlich auf den Boden geäschert und sei daraufhin von der Kellnerin als "Arschloch" beschimpft worden, was er mit "Hure!" gekontert habe.

Die 43-jährige Angestellte erinnert sich anders. Sie habe um 22.30 Uhr den Raucherbereich geputzt, danach habe sie gesehen, dass der betrunkene Angeklagte die Asche weggeschnippt und den Stummel neben dem Aschenbecher auf dem Tisch ausgedrückt habe. Als sie ihn zur Rede stellte, habe ihr der häufige Gast erklärt: "Frauen haben keine Rechte und müssen das machen, was der Mann befiehlt." Und: Sie habe den Boden zu säubern, ihm sei es egal, wohin er äschert. Worauf sie ihre Sichtweise mit "Du bist kein Mann, du bist ein Arschloch" zusammengefasst und K. des Lokals verwiesen habe.

In Wagen der Tochter gerettet

Als sie etwa um 23.20 Uhr die Abrechnung gemacht und das Lokal zugesperrt habe, sei der Angeklagte plötzlich auf der Straße aus dem benachbarten Hauseingang gesprungen und habe "Bleib stehen, ich bringe dich um!" gebrüllt. Sie habe furchtbare Angst gehabt und sich in den Wagen der wartenden Tochter gerettet.

Der Zorn des K. war aber nicht verraucht. Er kam zwei Nächte später mit 1,9 Promille zurück, die Frau hatte keinen Dienst. Also zahlte er zunächst einem ihrer Kollegen zehn Euro Schulden retour. Dann, so erinnert sich der Kellner als Zeuge, sei der Angeklagte laut geworden und habe verlangt: "Bring mir die Hure, damit ich sie umbringen kann! Ich bin Pakistani, sie darf nicht Arschloch zu mir sagen!"

Messer im Hosenbund

Der Zeuge blieb cool, auch als K. sein T-Shirt lüftete und die Messer im Hosenbund herzeigte. "Ich habe die Polizei nicht gerufen, ich wollte ihn so beruhigen", sagt der 27-Jährige. Ein anderer Gast nahm ihm die Aufgabe ab, vor dem Lokal hielt der Angeklagte drei Messer in einer Hand und drohte weiter, ehe Gruppeninspektor K. ihn entwaffnen konnte.

Die Strafe: 15 Monate, davon fünf Monate unbedingt. "Ich lehne es zutiefst ab, wenn man aus irgendwelchen Herkunftsüberzeugungen Frauen klein macht", begründet der Richter. (Michael Möseneder, 8.7.2019)