Wer darf schießen? Immer schon waren es Männer, die entschieden, ob kampfwillige Frauen an die Front durften oder nicht. Heute können Frauen in Österreich Soldatinnen sein, und das ist gut so. Sie müssen aber keinen Wehrdienst leisten, und auch das ist gut so und wird von Feministinnen seit langem verteidigt.

Am 1. April 1998 rückten die ersten Frauen beim österreichischen Bundesheer ein.
Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Wenn nun eine Feministin wie die Grünen-Kandidatin Sibylle Hamann diesen Konsens infrage stellt, dann horcht alles auf. Frauen, so ihr Argument, hätten ja "nicht automatisch eine soziale Ader, die sie am Schießen hindert". Hier hat Hamann recht. Aber abgesehen davon, dass das Schießen eine äußerst soziale Aktion sein kann, wenn es größere Gewalt verhindert, geht es bei der Wehrpflichtausnahme nicht um eine verminderte Waffentauglichkeit der Frau, sondern um eine simple Rechnung.

Wie andere konservativ geprägte Gesellschaften lagert auch Österreich bestimmte Arbeiten im Dienste der Allgemeinheit an Frauen aus, die diese unbezahlt verrichten, wenn sie von ihren oft schlechter bezahlten Jobs nach Hause kommen. Anders als Wehrdiener leisten Frauen diese Dienste an vielen Fronten nicht nur ein paar Monate am Stück, sondern oft jahrzehntelang. Anders als Wehrdiener erhalten sie dafür keine Entschädigung, sondern eine Strafe: Karriereknick, Pensionsabschlag, Einkommensverlust. Solange dieses grobe Missverhältnis besteht, hat auch das zarte Ungleichgewicht bei der Stellung seine Notwendigkeit. (Maria Sterkl, 8.7.2019)