Airbnb soll mit dem neuen Salzburger Gesetz genauso wie der Anbieter für die korrekte Abführung der Abgaben haften.

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Salzburg – Der Salzburger Vorstoß, um Vermieter auf Buchungsplattformen wie Airbnb zur Registrierung zu zwingen, ist vor dem Abschluss. Das neue Nächtigungsabgabengesetz soll im Herbst im Landtag beschlossen werden und im Jänner 2020 in Kraft treten.

Wer seine Wohnung auf Airbnb vermieten möchte, muss sich künftig bei der Gemeinde registrieren. Für die Plattformen gibt es dann eine Auskunftspflicht, und sie müssen eine Registrierungsnummer online ausschildern. Eine Nummer erhält man nur, wenn es zulässig ist, diese Wohnung nach dem Raumordnungsgesetz zu vermieten. Erachtet die Baubehörde die Vermietung für zulässig, wird die Ortstaxe fällig. Neben dem Anbieter soll auch die Plattform für die korrekte Abführung der Abgabe haften. Bei Vergehen gegen die Ortstaxe drohen Strafen bis zu 8.000 Euro, bei Vergehen gegen das Raumordnungsgesetz sind es maximal 25.000 Euro Strafe.

Im März ging der Gesetzesentwurf in Begutachtung, die im April abgeschlossen wurde. Auch die EU-Ebene hat das Gesetz bereits passiert. Die EU-Kommission hat bereits eine Stellungnahme abgegeben, diese juristischen Anmerkungen würden über den Sommer noch eingearbeitet, heißt es aus dem Büro des Salzburger Landeshauptmanns Wilfried Haslauer (ÖVP) auf STANDARD-Nachfrage. Dabei handle es sich um technische Details in der Umsetzung und Formulierung. Der Beschluss im Landtag ist dann nur noch eine Formsache. Die schwarz-grün-pinke Landesregierung hat eine Mehrheit.

Die eigene Wohnung zu vermieten bleibt erlaubt

Für viele Anbieter könnte das Gesetz das Aus bedeuten oder zu empfindlichen Strafen führen. Laut einer Studie der Uni Salzburg sind 75 Prozent der rund 700 Angebote in Salzburg komplette Wohnungen oder Häuser. Doch das ist seit 2018 laut Raumordnungsgesetz nicht mehr erlaubt. Ganze Wohnungen dürfen auf Airbnb nur angeboten werden, wenn der Vermieter selbst den Hauptwohnsitz in dieser Wohnung hat.

Immobilien zu kaufen, nur um sie auf Airbnb zu vermieten – dem will Salzburg einen Riegel vorschieben. Erst Ende Juni wurde ein Vermieter zu 1500 Euro Verwaltungsstrafe verurteilt, weil eine Zweckentfremdung der Wohnung nach dem Raumordnungsgesetz vorlag. In Mehrparteienhäusern muss zudem die Mietergemeinschaft einer Airbnb-Nutzung zustimmen. Bei geförderten Wohnbauträgern ist Untervermietung untersagt. (Stefanie Ruep, 10.7.2019)