Tausend Euro Schmerzensgeld für ein jahrelanges Martyrium. Tausend Euro für eine Belastung, die begleitende Langzeitbehandlungen notwendig macht. Nicht monatlich. Nicht jährlich. Insgesamt. Tausend Euro pro geschädigte Person. Das ist jener Betrag, den der zuständige Richter derzeit für angemessen hält, wenn der eigene Vater seine Kinder von klein auf quält und misshandelt.

Im ersten Durchgang wurde er trotz verstörender Tatsachen noch freigesprochen. Der Vater ist freilich kein namenloser Vater, sondern verwandt mit Mächtigen. Seine Kinder stießen jahrelang mit ihren Hilfeschreien auf taube Ohren, was vermutlich zusätzlich traumatisierend war. Zu der nicht gerade schwindelerregend hohen Summe gesellt sich noch eine Verurteilung für vier Monate. Bedingt.

Der Verein der autonomen Frauenhäuser sieht dieses Strafausmaß als sehr problematisch an. Zu Recht. Häusliche Gewalt und seelische Misshandlung sind schwerwiegende Schädigungen der Opfer mit belastenden Langzeitfolgen und keine Kavaliersdelikte. Doch das noch nicht rechtskräftige Urteil signalisiert das Zweitere. Das Kavaliersdelikt fällt spottbillig aus.

Jede Verhandlung dieser Art hat natürlich eine Vorbildwirkung. Die aktuelle vermittelt durchaus mindere Wichtigkeit des Geschehenen und wird betroffene Menschen auch in Zukunft sehr teuer zu stehen kommen. (Julya Rabinowich, 15.7.2019)