Er sei, als er von der Forderung des Ex-Geschäftsführers hörte, "aus allen Wolken gefallen", sagte "Krone"-Miteigner Christoph Dichand als Zeuge.

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Wien – Nun könnte es doch noch teuer werden. Der Krone-Verlag hat in zweiter Instanz jenes Gerichtsverfahren verloren, das Ex-Verlagschef Wolfgang Altermann gegen ihn angestrengt hat. Er hatte 500.000 Euro eingeklagt, das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat dem heute 77-Jährigen recht gegeben. Der Verlag muss 510.324 Euro zahlen, Zinsen und Kosten nicht eingerechnet. Ob die Krone außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof einbringt, war am Montag nicht zu eruieren.

Altermann beruft sich auf eine Konkurrenzklausel, in der festgelegt ist, dass der Manager nach Ausscheiden aus seinem Job ein Jahr lang nicht für Konkurrenten arbeiten darf. Vereinbart war, dass ihm in dieser Sperrzeit eine "Karenzentschädigung" in Höhe seines Gehalts – ab Jänner 2018 rund 34.000 Euro brutto im Monat – weitergezahlt wird. Das muss der Verlag nun alles nachzahlen, sollte das Urteil rechtskräftig werden.

Verlag zahlte nicht

Der Verlag hatte das Recht, bei einer allfälligen Selbstkündigung Altermanns innerhalb einer bestimmten Frist auf das Konkurrenzverbot zu verzichten – das hat er dann aber nach Altermanns Selbstkündigung Ende 2016 nicht bzw. nicht rechtzeitig getan. Gezahlt hat der Verlag aber nicht.

Die Folge: Altermann, der 47 Jahre lang für die Krone gearbeitet hatte und 2002 vom inzwischen verstorbenen Herausgeber und Krone-Hälfteeigner Hans Dichand in die Geschäftsführung entsandt worden war, brachte Klage am Arbeits- und Sozialgericht Wien ein.

Die Richterin fällte ein Teilurteil – sprach dem Kläger die Hälfte seiner Forderung, rund 250.000 Euro, zu. Die zweite Hälfte stehe ihm nicht zu, da sei der verspätet abgegebene Verzicht des Verlags wirksam gewesen, hieß es im Urteil von Anfang 2019 sinngemäß.

Dagegen haben beide berufen: Kläger Altermann, der von Rechtsanwältin Katharina Körber-Risak vertreten wurde, sah den Verzicht des Verlags auf die Sperrzeit für unwirksam an und bestand auf Bezahlung seiner gesamten "Karenzentschädigung" für das Jahr 2018. Der Krone-Verlag, von Rechtsanwältin und Verfassungsgerichtshof-Richterin Sieglinde Gahleitner vertreten, ortete im Ersturteil u. a. unrichtige Beweiswürdigung und unrichtige rechtliche Beurteilung. Inhaltlich argumentierte der Verlag, die Karenzentschädigung sei dem Ex-Geschäftsführer gar nicht zugestanden, weil er gleich in Pension gehen und nicht mehr weiterarbeiten habe wollen.

Argumente des Beklagten, die das OLG nicht teilt. Die Verzichtserklärung des Verlags sei unwirksam, Altermann stehe die Entschädigung zu. "Treuwidrig" habe er nicht agiert – auch so hatte der Verlag argumentiert.

Völlig zerstritten

Im Prozess trat die vereiste Stimmung der (damaligen) Gesellschafter, hie Dichands und da deutsche Funke-Gruppe, sehr klar zutage. Die beiden "haben nur noch gestritten", hatte es der ehemalige zweite, von den Deutschen entsandte Geschäftsführer, Bernhard Schneider, als Zeuge auf den Punkt gebracht.

Der heutige Krone-Herausgeber und Miteigentümer, Christoph Dichand, wollte sich ab 2015 von Altermann trennen, eine einvernehmliche Lösung fand man aber nicht. Einer Kündigung Altermanns durch den Verlag wiederum hätten die Deutschen nicht zugestimmt, wie im Ersturteil festgehalten ist. Und: "Das Verhältnis zwischen Altermann und Dichand verschlechterte sich mit der Zeit." Vor Gericht verschlechterte es sich noch viel mehr: Der Krone-Verlag brachte eine Gegenforderung von 298.000 Euro ein mit der Begründung, Altermann habe "treuwidrigerweise" zu viel Urlaubsentschädigung kassiert. Was der, sichtbar getroffen, bestritt. Dieser Teil des Verfahrens ist noch offen. (Renate Graber, 15.7.2019)