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Im Stafprozess zum Kärntner Seenverkauf wird es um den Vorwurf der Untreue, Bestechung und Betrug gehen.

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Die gerichtliche Aufarbeitung des Kärntner Seenverkaufs vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) an Kärnten im Jahr 2007 wird noch etwas auf sich warten lassen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat im März Anklage gegen einen Wiener Immobilienexperten und einen Exmanager des ÖGB sowie eine involvierte Wiener Immobiliengesellschaft erhoben.

Der Vorwurf lautet auf Bestechung, Untreue und schweren Betrug. Die Angeklagten sollen dem damaligen Landeshauptmann Jörg Haider auf dessen Verlangen hin Kickback-Zahlungen zukommen lassen haben, so einer der Vorwürfe. Das Unternehmen soll, wie im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz vorgesehen, eine Geldbuße aufgebrummt bekommen. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung, sie haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Einspruch gegen Anklage zurückgezogen

Für die von der WKStA beantragte Hauptverhandlung am Straflandesgericht Klagenfurt gibt es aber noch keinen Termin. Das hat einen nicht ganz alltäglichen Grund: Der angeklagte Immobilienexperte hat im April Einspruch gegen die Anklageschrift erhoben, zuständig dafür ist das Oberlandesgericht Graz. Allerdings: Vor einer Woche, am 9. Juli, wurde dieser Einspruch wieder zurückgezogen. Die Anklage ist nun rechtskräftig – und die Grazer haben den Akt nach Klagenfurt geschickt. Dort wird nun ein Verhandlungstermin gesucht.

In der Sache selbst geht es um die Vorkommnisse rund um den Verkauf von Maltschacher See, Hafnersee und einer Ferienanlage am Ossiacher See durch den ÖGB. Käuferin war die eigens dafür gegründete SIG-Seeliegenschaftengesellschaft Kärnten Verwaltungs GmbH. Beschlossen hat die Landesregierung den Ankauf im November 2007, der Preis betrug 47,43 Millionen Euro.

Geld zur Motivation

Laut Anklageschrift, die dem STANDARD vorliegt, sollen die Kickbacks an Haider in dem von ihm unterschriebenen Vertrag mit der Immogesellschaft (für Beratung, Vermittlung und Durchführungsleistungen) in der Höhe von 840.000 Euro "eingepreist" gewesen sein. Mit der Zusicherung dieser Kickbacks habe man den Landeshauptmann "motiviert", den Ankauf der Seeliegenschaften in der Kärntner Landesregierung zu befürworten. Tatsächlich sei die versprochene Zahlung im März 2008 geflossen. Sie sei auf Wunsch Haiders an die niederösterreichische Landesrätin Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (BZÖ; dann Team Stronach) überwiesen worden. Die Ermittlungen gegen sie waren Ende März noch nicht beendet.

Jörg Haider hat laut Anklage mit der Genehmigung der Gesamtkosten, in denen die Kickbacks enthalten gewesen seien, dem Land einen Schaden von zumindest 798.000 Euro zugefügt: Untreue. Der Kärntner Landeschef kam im Herbst 2008, also vor Ermittlungsbeginn, ums Leben.

Zahlungen an Haider "verschleiert"

Den beiden Angeklagten wird außerdem schwerer Betrug bzw. Beihilfe zum Betrug (dem ÖGB-Mann) vorgeworfen. Hintergrund dazu: Sie hätten dem Chef der Kärntner SIG quasi vorgegaukelt, das Honorar von 1,8 Millionen Euro sei zur Gänze für die Beratungs- und Maklerleistungen der Wiener Immobiliengesellschaft.

Tatsächlich sollte damit aber die Zahlung an Haider für den Vertragsabschluss und dessen "Parteilichkeit" bei der Entscheidung für den Seenankauf "verschleiert" werden, heißt es in der 47-seitigen Anklageschrift. Bereichert worden sei die Wiener Immofirma.

Weisung der Oberstaatsanwaltschaft

Dieser Anklagepunkt kam aber erst durchs Einschreiten der Oberstaatsanwaltschaft Wien aufs Tapet. Sie erteilte der ihr untergeordneten WKStA am 20. Februar die Weisung, den Punkt schwerer Betrug bzw. Beihilfe in ihre Anklageschrift aufzunehmen und das entsprechend zu begründen.

Das geschah dann auch. (Renate Graber, 16.7.2019)