Die elektrischen Scooter, die seit rund einem Jahr das Stadtbild Wiens prägen, haben den Gesetzgeber regelrecht überrollt. Vor allem die Leihgeräte führen regelmäßig zu hitzigen Debatten und – wie eine aktuelle Schwerpunktkontrolle der Polizei zeigt – auch zu Verwirrung unter den Verkehrsteilnehmern. Darf man mit E-Scootern auf dem Gehsteig fahren? Sind sie für zwei Personen zugelassen? Beide Male lautet die Antwort: Nein. Erst im Juni trat eine Gesetzesnovelle in Kraft, wonach die elektrischen Roller mit Fahrrädern gleichzusetzen sind.

Am Dienstag gab es verstärkte Polizeikontrollen für E-Scooter
DER STANDARD

Auch wenn sie oft nur von Touristen oder zur Gaudi für kurze Strecken genutzt werden: Man wird sich an das Erscheinungsbild im öffentlichen Raum gewöhnen müssen. Zu begrüßen ist daher, dass nun auch international an einheitlichen Sicherheitsstandards gearbeitet wird.

Die anhaltende Aufregung ist bei Verkehrsthemen, bei denen stets Emotionen hochgehen, nicht überraschend. Man denke nur an den ewigen Kleinkrieg zwischen Rad- und Autofahrern. Dabei ist Radfahren längst institutionalisiert. Jedes Kind lernt es; viele absolvieren in der Volksschule den Fahrradführerschein. Vielleicht geht es genau um diesen Lernvorgang, der beim Scooterfahren noch fehlt.

Man wird sich an E-Scooter im öffentlichen Raum gewöhnen müssen.
Foto: APA/AFP/TOBIAS SCHWARZ

Alle können daraus für die Zukunft lernen. Man denke nur an den Auftritt mit Flyboard bei der Parade zum Nationalfeiertag in Frankreich. Die (Stadt-)Mobilität entwickelt sich weiter. Wer weiß, was noch alles auf uns zukommt. (Rosa Winkler-Hermaden, 16.7.2019)