Ein Schöffensenat am Landesgericht für Strafsachen Wien musste entscheiden, ob Robert B. eine 18-Jährige betäubt und vergewaltigt hat.

Foto: APA / Hans Punz

Wien – "Sie haben ein Problem, das ist Ihr Sperma in dem Höschen der Frau", spricht Verteidiger Erich Gemeiner mit seinem Mandanten Robert B. Klartext. Der 49-Jährige muss sich vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Sonja Höpler-Salat verantworten, da er eine 18-jährige Bekannte mehrmals betäubt und vergewaltigt haben soll, was er bestreitet.

Der Eindruck, den der Angeklagte auf den Senat macht, ist ein eher ungünstiger. Er nuschelt seine Antworten vor sich hin; wenn er sie dann lauter wiederholt, sind sie inhaltlich nicht wirklich verständlich. Das beginnt schon bei den persönlichen Daten: B. sagt, er sei arbeitslos. "Seit wann?", will die Vorsitzende wissen. "Weiß ich nicht." – "Sie müssen doch wissen, wann Sie zuletzt gearbeitet haben." – "Vor mehreren Jahren", hört Höpler-Salat als Antwort. Auch bei der Frage nach einer Vorstrafe schwankt der Angeklagte: "Weiß ich jetzt nix", sagt er zunächst. Dann sagt er, "vor Jahren" habe er einmal eine bekommen. "Was war das?", fragt die Vorsitzende. "Diebstahl, glaub ich."

Teenager über Neffen kennengelernt

Dass er, wie ihm die Staatsanwältin vorwirft, zwischen 2016 und September 2018 der heute 18 Jahre alten Frau L. mehrmals Schlafmittel gegeben haben soll, um die Drogenabhängige danach zu vergewaltigen, stellt er vehement in Abrede. "Wie lernt man ein 18-jähriges Mädchen kennen in Ihrem Alter?", fragt die Vorsitzende. "Sie ist einmal mit meinen Neffen gekommen", erinnert sich der Angeklagte. Mit dem Teenager habe ihn eine Art Vater-Tochter-Verhältnis verbunden, sie habe bei ihm getrunken, Computer gespielt und übernachtet. Geschlechtsverkehr habe er aber nie mit ihr gehabt, weder einverständlichen und erst recht keinen gewaltsamen.

B. widerspricht der Staatsanwältin auch in einem anderen Punkt: "Ich habe ihr keine Tabletten gegeben, sie hat mir manchmal welche von meinen gestohlen, wenn ich geschlafen habe", verteidigt er sich. Dann behauptet der Angeklagte gar, selbst Opfer zu sein: "Ende Jänner muss sie mir was in das Getränk gegeben haben, da habe ich zwölf Stunden geschlafen. Und als ich aufwachte, war meine Hose offen."

Masturbation mit Kondom

Dann werden B.s Spermien im Slip der Frau Thema, die von der DNA-Sachverständigen Christina Stein entdeckt wurden, nachdem Frau S. am 29. September in einem psychiatrischen Spital von der jüngsten angeblichen Vergewaltigung erzählt hat. Eine Erklärung dafür, wie die auf das Kleidungsstück gekommen sind, hat der Angeklagte nicht, aber eine Vermutung. "Vielleicht ist was herumgelegen. Ein Taschentuch oder ein Kondom?", deutet er eine vorsätzlich platzierte Spur an. "Haben Sie eine Freundin?", bohrt Höpler-Salat nach. "Nein." – "Warum soll dann ein benutztes Kondom herumliegen?" – "Wegen der Selbstbefriedigung", lautet die etwas überraschende Antwort.

Was nach einer abstrusen Theorie klingt, erscheint nach dem DNA-Gutachten in einem anderen Licht. Sachverständige Stein referiert, dass in dem Slip nur einzelne Spermien gefunden wurden, im Körper der Frau gar keine. Demnach könne nicht das Kondom bei einer Vergewaltigung gerissen sein, wie Frau S. angab. Auch in der auf Video vorgespielten kontradiktorischen Einvernahme der 18-Jährigen verwickelt diese sich in Widersprüche.

Die logische Folge: Der Senat spricht B. nicht rechtskräftig frei. Er geht zwar davon aus, dass es zu sexuellen Kontakten gekommen ist, ob die aber freiwillig waren oder nicht, lasse sich mit den vorliegenden Beweisen nicht klären, begründet die Vorsitzende. (Michael Möseneder, 18.7.2019)