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Seit April hat die baden-württembergische Hauptstadt Stuttgart nur Euro-4-Diesel aus der Stadt verbannt. Bei Euro-5-Dieseln zögert man noch.

Foto: dpa / Marijan Murat

Frankfurt – Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat erneut ein Zwangsgeld gegen Baden-Württemberg verhängt – wegen noch ausstehender Fahrverbote für Diesel-Pkws der Abgasklasse Euro-5. Das Land sei der Verpflichtung, ein solches Fahrverbot verbindlich vorzusehen, nicht fristgemäß nachgekommen, erklärte das Gericht am Freitag und verhängte ein zweites Mal ein Zwangsgeld von 10.000 Euro.

In Stuttgart gelten seit diesem Jahr innerhalb der Umweltzone Fahrverbote für ältere Diesel-Pkws bis zur Norm Euro 4, um die überhöhten Stickoxid-Werte in der Luft zu senken. Die grün-schwarze Landesregierung zögert mit der vor zwei Jahren gerichtlich geforderten Ausweitung auf Euro-5-Diesel, weil sich die Luftqualität mittlerweile gebessert hat.

Stadt wehrt sich

Dennoch ist das Land vor dem Verwaltungsgerichtshof bisher damit gescheitert, das Zwangsgeld abzuwehren. Nach Medienberichten zieht es jetzt in Betracht, eine Vollstreckungsabwehrklage einzureichen, damit die aktuellen Messwerte in Betracht gezogen werden können. Dann wären womöglich nur noch auf hochbelasteten Strecken Fahrverbote für Diesel jüngerer Baujahre notwendig und nicht im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt.

Auslöser des Verfahrens in Stuttgart wie in 34 anderen Städten sind die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen Verstößen gegen die EU-Luftreinhaltungsvorschriften. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch erklärte, die Organisation stehe im Fall Stuttgart kurz davor, Zwangshaft für verantwortliche Politiker zu beantragen. Ob ein derartiges Mittel im Kampf um saubere Luft zulässig ist, solle am 3. September beim Europäischen Gerichtshof verhandelt werden. "Angesichts der klaren Rechtslage haben wir daran keinen Zweifel", erklärte Resch.

Nur einzelne Straßenabschnitte

Um Fahrverbote herumkommen wird Stuttgart jedenfalls nicht. Auf vier wichtigen Strecken könnte es ab 2020 auch für Euro-5-Diesel Fahrverbote geben, sofern die Grenzwerte für den Schadstoff Stickstoffdioxid bis dahin nicht eingehalten werden.

Die grün-schwarze Landesregierung habe sich darauf geeinigt, für diesen Fall Verbote auf vier Straßenabschnitten in die nächste Version des Luftreinhalteplans aufzunehmen, sagte ein Sprecher des baden-württembergischen Verkehrsministeriums am Freitag. Zu den ausgewählten Strecken zählt auch die Straße am besonders mit Schadstoffen belasteten Neckartor. Flächendeckende Fahrverbote, wie es sie seit Jahresbeginn für Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter gibt, seien für Euro-5-Diesel aber weiter nicht vorgesehen, berichten "Badische Zeitung" und "Südwest Presse".

Mehr als 30 Städte säumig

Die DUH hat insgesamt in 35 Städten geklagt, weil der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid je Kubikmeter Luft überschritten wird. Nach einer Übersicht der DUH gibt es erst in Berlin, Mainz und Stuttgart rechtskräftige Gerichtsentscheidungen zu Fahrverboten. In fast allen anderen Fällen ist der Rechtsstreit noch offen. Freiwillig führten Hamburg und Darmstadt Fahrverbote für Diesel-Autos bis zur Norm Euro-5 auf einzelnen Strecken ein. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang 2018 entschieden, dass Fahrverbote zum Senken der Schadstoffe grundsätzlich möglich sind, doch müssten sie verhältnismäßig sein. (Reuters, red, 19.7.2019)