Eurofighter des Bundesheers beim Formel-1-Rennen in Spielberg.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Wien – Der justizinterne Streit zwischen Strafsektionschef Christian Pilnacek und der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien auf der einen und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auf der anderen Seite ist um eine Facette reicher – beziehungsweise ärmer. Die Staatsanwaltschaft (StA) Linz hat jene Anzeige zurückgelegt, die die OStA Wien gegen fünf WKStA-Staatsanwälte samt Behördenleiterin erstattet hatte. Die Entscheidung wurde am Freitag von der OStA Linz bekannt gemacht.

In der Anzeige wurde den Staatsanwälten Verleumdung, die Erstellung einer unerlaubten verdeckten Tonaufzeichnung sowie Fälschung eines Beweismittels vorgeworfen. Dieser Vorwurf hatte seinen Ursprung in jener inzwischen berühmten internen Dienstbesprechung vom 1. April, in der es um den Umgang mit der Causa Eurofighter ging. Die war davor von der StA Wien zur WKStA übersiedelt worden.

Die WKStA-Staatsanwälte fühlten sich u.a. von Pilnacek, der für Teileinstellungen plädierte ("Daschlogts' es) unter Druck gesetzt – und erstatteten in der Folge gegen ihn und zwei weitere Vorgesetzte Anzeige wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs. Sie übergaben der Behörde ein Protokoll, das sie anhand eines Mitschnitts der Sitzung erstellt hatten. Die Causa landete bei der StA Linz. Die legte die Anzeige gegen den früheren Generalsekretär im Justizministerium, Pilnacek, u.a. zurück.

Kein Anfangsverdacht

In der Folge zeigte die OStA Wien, deren Behördenleiter auch bei der Dienstbesprechung dabei gewesen war, Anzeige gegen die WKStA-Leute. Der Vorwurf: Verleumdung (weil sie ihre Vorgesetzten eines Strafdelikts geziehen hatten), Fälschung eines Beweismittels, weil das Protokoll unrichtig sei und rechtswidriger Mitschnitt der Besprechung.

All das sieht die StA Linz anders, sie sieht keinen Grund, Ermittlungen aufzunehmen; also keinen Anfangsverdacht. Die Tonaufzeichnung sei nicht strafbar, und auch nicht vorsätzlich unvollständig in Schriftform übertragen worden, um dann Anzeigen zu erstatten.

Aussagen tatsächlich getätigt

Vielmehr habe das Protokoll Inhalte der Dienstbesprechung zusammengefasst und gekürzt worden, was zu einer besseren Lesbarkeit geführt habe. War es "tendenziös" zusammengefasst, wie in der Anzeige behauptet? Die StA Linz findet nicht: Keinem Teilnehmer seien "Aussagen in den Mund gelegt worden, die er nicht (zumindest sinngemäß) tatsächlich getätigt" habe.

Also sei auch am Informationsbericht der WKStA (der quasi zur Anzeige wurde) nichts Verleumderisches zu sehen. Die im Bericht genannten "problematischen Äußerungen" seien allesamt tatsächlich gefallen, von einer "Falschbezichtigung" könne also nicht gesprochen werden. Nur, weil die Verfasser des Informationsberichts den unzutreffenden Schluss gezogen hätten, Pilnacek habe durch das "problematisierte Verhalten" eine Straftat gesetzt (Amtsmissbrauch), sei das noch keine Verleumdung.

Summa summarum: Kein Anfangsverdacht, keine Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. (Renate Graber, 197.2019)