Wien – "Wild um sich getreten und geschlagen" habe der Demonstrant und auch "geschrien", schildert die Polizistin im Zeugenstand. Wie er denn treten und schlagen konnte, obwohl vier Polizisten auf ihm lagen und seine Gliedmaßen fixierten? Daran erinnere sie sich nicht genau, sagt die Polizistin, sie war zu sehr damit beschäftigt, die Füße des Angeklagten festzuhalten. Was er geschrien habe? – "Ich weiß es nicht."

Widersprüche

Einige Widersprüche und Unebenheiten traten in der ersten Verhandlung des Strafverfahrens gegen einen 22-jährigen Klimaaktivisten zutage, der bei der großen Klima-Demo am 31. Mai in Wien festgenommen wurde. Der wohl größte Widerspruch: Die Polizisten behaupten, der Aktivist habe auf die Beamten eingetreten und -geschlagen, versuchte Körperverletzung werfen sie ihm vor Gericht hingegen nicht vor. Verletzt wurde jedoch der Demonstrant selbst: Er trug von der Amtshandlung eine Rissquetschwunde am Kopf davon, zudem spricht er von "mehreren Prellungen". Die Polizisten hätten ihn mit dem Gesicht "grob zu Boden gedrückt" und mehrmals zugeschlagen. Der Aktivist erhob Maßnahmenbeschwerde beim Verwaltungsgericht.

Die Polizisten wiederum warfen ihm versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt vor – und während die Amtshandlungsbeschwerde noch bearbeitet wird, befindet sich das Strafverfahren gegen den Aktivisten bereits im Stadium der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Weitere Gewaltvorwürfe

Die große Klimaschutz-Demonstration hatte wegen massiver Vorwürfe von Polizeigewalt bereits für breite Diskussionen gesorgt. Auf privaten Videos war beispielsweise dokumentiert worden, wie Polizisten auf einen auf dem Boden liegenden, vor Schmerz schreienden Demonstranten einprügeln, einer schreit offenbar "In die Nieren, in die Nieren!". Einer der an diesem mutmaßlichen Gewaltexzess beteiligten Polizisten,war auch beim Einsatz gegen den heute vor Gericht befragten 22-jährigen Aktivisten zugange. Der Beamte sollte eigentlich als Zeuge befragt werden, dazu kommt es am Montag aber nicht – der Beamte, gegen den wegen des anderen Gewaltvorwurfs nun ein Strafverfahren anhängig ist, weilt im Urlaub.

Foto: APA / Herbert Pfarrhofer

Eines bestätigen aber die anderen beiden Polizisten unter Wahrheitspflicht: Ja, man habe zumindest zweimal auf den auf dem Boden liegenden 22-Jährigen eingeschlagen. Das sei aber notwendig gewesen, erklärt ein junger Polizist im Zeugenstand: "Zur Fixierung waren zwei bis drei Fauststöße notwendig."

Wie es zur Festnahme kam? Im Zuge der Sitzblockade nahe der Wiener Urania hätten die Beamten alle Aktivisten, die nicht von selbst aufstehen wollten, weggetragen und deren Identitäten festgestellt. Da der 22-Jährige seinen Rucksack nicht hergeben wollte und die Beamten mutmaßten, dass sich darin eine Glasflasche befinden könnte, habe man gewaltsam vorgehen müssen, so die Polizei.

Der Angeklagte widerspricht dieser Darstellung: Er habe zwar anfangs gezögert, später den Beamten aber angeboten, ihnen den Rucksack freiwillig zu übergeben. Worauf man ihm geantwortet habe: "Jetzt ist es zu spät." Der Aktivist betont, nur passiven, aber keinen aktiven Widerstand geleistet zu haben, er bekennt sich nicht schuldig. Auf die Nachfrage des Richters, ob der Angeklagte also bei seiner Darstellung bleibe, wonach es "keine Schläge und Tritte gab?" Der Aktivist bejaht das, und fügt hinzu: "Also meinerseits nicht."

Da jener Beamte, der auch im Fall von bildlich dokumentierter Polizeigewalt zu sehen ist, am Montag nicht befragt werden kann, wird die Verhandlung vertagt – auf Anfang Oktober. Der Strafverteidiger des Angeklagten, Clemens Lahner, hat die Ladung einiger weiterer Demonstranten beantragt, die vor Gericht bezeugen wollen, dass der Angeklagte unschuldig sei. Der Anwalt kündigt zudem an, womöglich entlastendes Videomaterial beizuschaffen. (Maria Sterkl, 22.7.2019)