In Wien haben Taxler wiederholt gegen Uber protestiert, wie hier im Mai 2019.

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Wien – Der Fahrdienstvermittler Uber musste in Österreich erneut eine Schlappe hinnehmen: Das Handelsgericht Wien verhängte eine weitere einstweilige Verfügung gegen den US-Konzern. Laut Beschluss wird Uber "die Durchführung von Verkehrsdienstleistungen ohne Niederlassung und Gewerbeberechtigung untersagt", wie einer Aussendung der Klägerin Taxi 40100 zu entnehmen ist. Uber stünde es demnach frei, eine Gewerbeberechtigung zu erlangen und eine Niederlassung in Österreich zu gründen. "So könnte sie ihre Dienste weiter anbieten." Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, Uber kann Rekurs einlegen. Laut einer Uber-Sprecherin wurde die einstweilige Verfügung noch nicht offiziell zugestellt. Bis dahin will sich der Konzern zu den aktuellen Entwicklungen nicht äußern.

Auf Klägerseite ist man über die Entwicklung erwartungsgemäß erfreut: "Der Beschluss zeigt einmal mehr, dass die österreichischen Gerichte das wettbewerbsverzerrende Verhalten von Uber nicht tolerieren", sagte Taxi-40100-Anwalt Dieter Heine. "Uber muss eine Niederlassung in Österreich gründen sowie eine Gewerbeberechtigung erlangen und wird auch Steuern in unserem Land zahlen müssen – so wie es jedes andere Unternehmen, das in Österreich tätig ist, auch tut."

Konflikte mit der Konkurrenz

Es ist nicht das erste Mal, dass in Österreich über den Fahrdienstvermittler eine einstweilige Verfügung verhängt wird. Im April 2018 veranlasste ein Rechtsspruch des Handelsgerichts Uber dazu, Aufträge nur mehr am Betriebssitz – statt wie zuvor in Fahrzeugen – anzunehmen. Das Betriebssystem wurde daraufhin umgestellt.

Nichtsdestotrotz sah sich der US-Konzern mit einer Klagewelle aufgrund von Verstößen gegen die einstweilige Verfügung konfrontiert. Mittlerweile soll der Konzern bereits Strafen in Millionenhöhe ausgefasst haben, hieß es im März seitens der Klägerin. (red, 22.7.2019)