Bild nicht mehr verfügbar.

Auf Schloss Cecilienhof, 1913 bis 1917 im englischen Landhausstil erbaut, fand 1945 die Potsdamer Konferenz statt. Es ist in Staatsbesitz.

Foto: Getty

Im Schloss Cecilienhof wird groß geplant. Nächstes Jahr will die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg daran erinnern, dass dort – in Potsdam unweit des Jungfernsees – 1945 Weltgeschichte geschrieben wurde. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges trafen sich die "großen Drei" – für die USA Präsident Harry S. Truman, für die UdSSR Josef Stalin und für Großbritannien Premier Winston Churchill -, um über die Zukunft des besiegten Deutschlands und ganz Europas zu beraten.

Geht es nach Prinz Georg Friedrich von Preußen (43), dann muss in dem Bau, der zu den Besuchermagneten für Touristen zählt, schon bald ein wenig umgestellt werden. Er ist der Ururenkel des letzten deutschen Kaisers, Wilhelm II., somit Chef des Hauses Hohenzollern, und hat einen Wunsch: Seine Familie möge in Cecilienhof oder zwei anderen, kleineren Schlössern ein unentgeltliches Wohnrecht bekommen.

Es ist ungefähr so, als würde Karl von Habsburg mal eben in Schloss Schönbrunn einziehen wollen. Völlig unmöglich, möchte man meinen. Doch die Forderung der Deutschen hat einen ernsten Hintergrund. Wie kürzlich bekannt wurde, verhandelt die Familie der Hohenzollern bereits seit dem Jahr 2014 mit der deutschen Regierung sowie den Ländern Berlin und Brandenburg, die einst das preußische Kernland ausmachten.

Sessel von Friedrich II.

Und es geht nicht nur um das Wohnrecht in einem Schloss vor den Toren Berlins. Die Royals fordern auch tausende wertvolle Gemälde, Möbel, Keramiken und Skulpturen zurück, die sich derzeit in öffentlichen Museen in Berlin und Brandenburg befinden. Auf der Liste steht etwa jener Sessel, auf dem Friedrich II. (der Große) im August 1786 in Potsdam verstorben ist.

Eigentlich hätte die Angelegenheit schon längst erledigt sein sollen. Wie in Österreich wurde 1918 auch in Deutschland die Monarchie abgeschafft. Doch die Fragen, die sich um Enteignung und Entschädigung drehen, sind kompliziert (siehe Chronologie). Und Prinz Georg Friedrich ist der Meinung, es seien immer noch ein paar Rechnungen offen, was ziemliche Empörung auslöst.

Brief an den Prinzen

"Das Land Brandenburg achtet darauf, dass die Schlösser öffentlich zugänglich sind und bleiben", sagt Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und spricht von "Volksschlössern". Auch das Kanzleramt sieht "keine geeignete Grundlage für erfolgversprechende Verhandlungen". Das steht in einem Brief, den die zuständige Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) dem Prinzen geschickt hat und aus dem der Tagesspiegel zitiert.

Samuel Wittwer, Direktor in der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten, erklärt im Spiegel, das Berliner Jagdschloss Grunewald und der Neue Pavillon im Park des Berliner Schlosses Charlottenburg müssten schließen, wenn die Hohenzollern das bekämen, was sie verlangen. Es gäbe dann schlicht nichts mehr herzuzeigen.

Die staatliche Seite will einen langen und kostspieligen Rechtsstreit vermeiden, auch der Anwalt der Familie Hohenzollern betont, man sei an einer gütlichen Einigung interessiert – vielleicht auch im Lichte der jüngsten Gerichtsentscheidung.

Keine Rückgabe

Gerade hat das Landgericht Koblenz entschieden, dass der Prinz Schloss Rheinfels in St. Goar (Rheinland-Pfalz) nicht zurückbekommt, weil es nicht zum Privatvermögen der Hohenzollern gehört hatte, sondern zum 1918 beschlagnahmten Sondervermögen.

Es wurde zunächst kolportiert, dass die Hohenzollern ein neues Museum verlangt hätten. Dieses Ansinnen ging jedoch laut einer Stellungnahme von Georg Friedrich Prinz von Preußen nicht von der Familie aus, sondern vom Bund. Die zuständigen Stellen in Berlin hätten in den Gesprächen mit den Vertretern des Hauses Hohenzollern den Theaterbau im Westflügel des Schlosses Charlottenburg als möglichen Standort für ein staatlich betriebenes Hohenzollern-Museum vorgeschlagen. Hier hätte man sich auch auf international übliche Mitsprache bei Leihgaben verständigt.

Zu hören ist, dass die Hohenzollern ihre Forderungen deutlich einschränken könnten, wenn im Gegenzug ein neues Hohenzollern-Museum gegründet wird und die Familie bei Ausstellungen ein Mitspracherecht bekommt.

Das jedoch stößt auf Widerstand, nach dem Motto: In einer Demokratie lasse man sich nicht von einem ehemaligen Herrscherhaus dreinreden. Und man werde auch nicht zusehen, wie dieses sich im besten Licht darstellen wolle, schließlich trage der letzte Kaiser Mitschuld am Ersten Weltkrieg.

Markus Hennig, der Anwalt von Georg Friedrich Prinz von Preußen, betont, dass dieses Museum nicht von der Familie Hohenzollern gefordert, sondern vielmehr von der öffentlichen Hand angeboten werde. Sein Mandant wolle auch kein Mitsprache-Recht bei Ausstellungen, sondern – wie national und international üblich – zu einzelnen Leihgaben. Es könne keine Rede davon sein, dass bei Realisierung des Museums die Ansprüche der Hohenzollern eingeschränkt werden könnten.

Doch allen Streitigkeiten zum Trotz: Für den morgigen Mittwoch ist eine neue Verhandlungsrunde angesetzt. (Birgit Baumann aus Berlin, 23.7.2019)