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Länger hackeln, länger leben? Die Entscheidung darüber bleibt eine politische.

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Wien – Man ist diese Art von Meldung schon derartig gewohnt, dass die im Juni von der EU übermittelte "Empfehlung", das österreichische Pensionssystem durch ein höheres Pensionsantrittsalter abzusichern, den Medien allenfalls eine Kurzmeldung wert war. Der ganz ähnlichen Aufforderung der OECD im Juli ging es kaum anders. Die Pensionistenvertreter reagierten routiniert – so nannte der Pensionistenverband die Empfehlung "abgehoben und zynisch. Wie kann man das gesetzliche Pensionsalter anheben, ohne dass es die entsprechenden Arbeitsplätze für Ältere gibt?"

Und geht es nach der früheren türkis-blauen Regierung, ist die Tragfähigkeit des Pensionssystems ohnehin weitgehend gesichert: "Das faktische Pensionsantrittsalter lag bei den Direktpensionen im Jahr 2018 bei 60,4 Jahren (61,5 Jahre bei den Männern und 59,4 Jahre bei den Frauen) und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Jahre (0,4 Jahre bei den Männern beziehungsweise 0,2 Jahre bei den Frauen) gestiegen", heißt es in einem ihrer letzten Berichte an den Nationalrat vom 22. Mai.

Hebel 1: Automatismus

Ökonomen der Agenda Austria haben vorgeschlagen, das Pensionsantrittsalter automatisch an die statistisch erwartbare fernere Lebenserwartung anzupassen, wie das etwa in Schweden passiert – was die SPÖ in ihrem aktuellen Wahlprogramm klar ablehnt: "Wir (...) achten auf das Pensionsantrittsalter (kein Automatismus)", heißt es da. Zur Erinnerung: 2008 haben SPÖ und ÖVP ein "Pensionssicherungspaket" verhandelt, in das die ÖVP eine Automatik hineinreklamiert hatte. Vorgesehen war, dass bei einem Anstieg der Lebenserwartung um sechs Monate und einer Verschlechterung des Verhältnisses zwischen Beitragseinnahmen und Pensionszahlungen um mehr als einen Prozentpunkt in Zukunft automatisch Pensionsalter, Beiträge und Pensionshöhe angepasst werden sollten.

Der damalige Parteichef Werner Faymann argumentierte, Pensionisten hätten ein "Anrecht darauf, dass sie nicht irgendeiner Formellehre ausgesetzt werden" – jegliche Änderung bedürfe jedenfalls einer Diskussion und eines politischen Beschlusses. Unter anderem daran ist die damalige Koalition zerbrochen, der ÖVP ist das "Es reicht" übel bekommen.

Hebel 2: Geringere Bezüge

Auch die ÖVP ist seither vorsichtiger geworden, sie hat ja nicht nur 2008, sondern bereits zwei Jahre davor eine Wahl verloren, weil sie die Hebel des Pensionssystems für den Geschmack der Wählerinnen und Wähler allzu forsch angezogen hatte – unter Wolfgang Schüssel wurde das Versicherungsprinzip dahingehend gestärkt, dass sich die Pension am gesamten Lebenseinkommen (inklusive jener Jahre, in denen man wenig verdient hat) orientieren sollte. Das hat den Österreichern das Pensionskonto beschert – und Schüssel die Abwahl.

Am Hebel Bezugshöhe mag daher kaum jemand drehen, denn eine geringere Ersatzrate (also ein schlechteres Verhältnis Aktiveinkommen zu Pension) ist politisch schwer verkraftbar.

Hebel 3: Pensionsanpassung

Mittelfristig könnte man bei der jährlichen Pensionsanpassung viel sparen: Grundsätzlich wird der Anpassungsfaktor jährlich entsprechend der Geldwertentwicklung von August bis Juli des laufenden Jahres für das Folgejahr ermittelt.

Aber auch hier redet der Seniorenrat mit, und die Parlamentsparteien denken an ihre Wählerschaft im fortgeschrittenen Alter – daher wird jährlich gefeilscht und vor allem für kleine Pensionen eine "soziale Komponente", sprich: mehr Geld, eingepreist. Der nächste "Pensionsgipfel" zu diesem Zweck ist für den August bereits angekündigt.

Hebel 4: Frauenpensionen

Politisch besonders heikel sind die Stellhebel beim Frauenpensionsalter. Historisch betrachtet sollte das um fünf Jahre niedrige Frauenpensionsalter Nachteile ausgleichen, die Frauen durch die zusätzliche Belastung mit Haushalt und Kindererziehung haben. Da aber das Pensionsrecht auf dem Versicherungsprinzip aufbaut, bekommt man in der Pension nur einen Ersatz für das erzielte Erwerbseinkommen: Wenn Frauen in ihrer Erwerbsbiografie wenig verdient haben, setzt sich das in der Pension fort.

Früheres Ausscheiden aus dem Erwerbsleben heißt: weniger Versicherungsmonate, noch dazu am einkommensstarken Ende der Karriere – im Schnitt liegen Frauenpensionen um rund 600 Euro unter denen der Männer.

Ein möglicher Hebel, der international in fast allen Ländern längst betätigt wurde, liegt in der Angleichung des Frauenpensionsalters an das der Männer. Das aber ist in Österreich erst ab 2024 vorgesehen – und zwar schrittweise, sodass eine Harmonisierung mit dem gesetzlichen Pensionsalter der Männer erst ab 2033 erreicht wird. Bisher hat sich noch jeder Politiker, der diesen Hebel angegriffen hat, daran verbrannt.

Hebel 5: Mindestbezüge

Während an all den Hebeln, auf denen das Wort Pensionsantrittsalter auch nur angedeutet ist, niemand so richtig zu drehen traut, gibt es einige kleinere Hebel, die durchaus lustvoll bedient werden – vor allem, wenn ihre Betätigung zu höheren Auszahlungen führt: So wurde im "freien Spiel der Kräfte" ein sogenannter Pensionsbonus beschlossen: Wer 40 Jahre oder länger erwerbstätig war, wird ab 2020 eine Pension von zumindest 1.200 Euro netto (1.315 Euro brutto) erhalten. Ehepaaren wird ein Betrag von 1.500 Euro netto (1.782 Euro brutto) garantiert. Das wird von allen Parteien (außer den Neos) für sinnvoll erachtet, daher gab es eine breite Parlamentsmehrheit. Allerdings haben die Abgeordneten damit ein sozialpolitisches Anliegen abseits des Versicherungsprinzips bedient – was zur Frage führt, wer das Pensionssystem zahlen soll.

Hebel 6: Beiträge und Steuern

Das Versicherungsprinzip nach dem Umlageverfahren bedeutet, dass die jeweils aktiven Beitragszahler die Pensionsbezüge der Pensionisten finanzieren – die Beitragsdeckung ist bei den unterschiedlichen Gruppen von Versicherten (Arbeitnehmer, Unternehmer und Bauern) verschieden hoch, und die demografische Entwicklung legt nahe, dass künftig immer weniger Aktive für immer mehr Pensionisten aufkommen werden müssen.

Derzeit decken Beiträge etwa 82 Prozent des Pensionsaufwands für ASVG-Pensionisten ab, 2017 schoss der Bund 6.262 Millionen Euro zu, dazu kamen noch 980 Millionen als Ersatz für die Ausgleichszulagen, mit denen Kleinstpensionen bezuschusst werden, um Armut zu vermeiden.

Mittel- bis langfristig könnte es notwendig werden, mehr aus Steuergeld zuzuschießen. Seit 40 Jahren geistert dazu die Idee einer Wertschöpfungsabgabe durch die Diskussion – als "Maschinensteuer" soll sie unabhängig von der Entwicklung des Arbeitsmarktes Geld in die Sozialkassen spülen.

Hebel 7: Arbeitsmarkt

Der türkis-blaue Regierungsbericht vom Mai argumentiert in bemerkenswertem Gleichklang mit der SPÖ-dominierten Gewerkschaft, dass man die Hebel gar nicht so stark bewegen müsse, denn "laut Berechnung der Europäischen Kommission werden die Ausgaben für Pensionen von 13,8 Prozent des BIP (2016) auf 14,3 Prozent des BIP im Jahr 2070 ansteigen". Die zusätzlichen Ausgaben seien also zu verkraften, überdies würden Begleitmaßnahmen gesetzt.

Die Herausforderung der nächsten Dekaden sei es, "die gesamtwirtschaftliche Arbeitskraft zu erhalten" – wenn der Arbeitsmarkt brummt, könnte man sich größere Eingriffe beim Pensionssystem ersparen, hofft die Politik. (Conrad Seidl, 25.7.2019)