Die Wahlunterlagen kann man auch im Abo beziehen

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Wien – Im Ausland lebende österreichische Staatsbürger dürfen den hiesigen Nationalrat mitwählen. Sie müssen sich jedoch darum kümmern, in der Wählerevidenz ihrer letzten Hauptwohnsitzgemeinde zu stehen. Zeit für den Antrag haben sie nicht mehr lang, nämlich nur bis 8. August. Das Interesse der Auslandsösterreicher an der Mitbestimmung in der alten Heimat ist allerdings recht gering.

Nur jeder Zehnte interessiert

Nach Schätzungen des Außenministeriums gab es 2018 fast 584.000 Auslandsösterreicher. Bei der Nationalratswahl 2017 waren nur etwas mehr als zehn Prozent von ihnen, nämlich 60.762, wahlberechtigt – also am Wahltag über 16 Jahre alt und in der Wählerevidenz. Noch weniger, nur 44.723, waren es bei der heurigen EU-Wahl. Dies liegt daran, dass im EU-Raum lebende Auslandsösterreicher auch die Möglichkeit haben, in der neuen Heimat mitzuwählen.

So wenige es auch sind – das Interesse an den heimischen Wahlen ist zuletzt immerhin deutlich gestiegen. So viele Auslandsösterreicher wie 2017 standen noch nie in der Wählerevidenz. Auch ihr Anteil an den gesamt 6,400.993 Wahlberechtigten war mit 0,95 Prozent höher als je zuvor.

Auslöser dafür war die Bundespräsidenten-Stichwahl im Dezember 2016: Sie veranlasste ziemlich viele Auslandsösterreicher zur Registrierung; damals stieg die Zahl um ein Drittel auf 56.500. Und die Nationalratswahl 2017 stieß generell auf großes Interesse, auch die Wahlbeteiligung stieg damals deutlich auf 80 Prozent.

Als Wähler zehn Jahre registriert

Wer sich für die Bundespräsidentenwahl oder 2017 frisch registrieren ließ, ist auch am 29. September stimmberechtigt; die Eintragung gilt für zehn Jahre und für alle Bundeswahlen – ausgenommen die Europawahl. Dafür gibt es eine eigene Europa-Evidenz. Am Antragsformular stehen jedoch beide Wählerevidenzen, man muss ankreuzen, in welche man will.

Ein Formular ausfüllen müssen nicht nur frisch ins Ausland gezogene Auslandsösterreicher oder solche, die erstmals doch an einer Nationalratswahl teilnehmen wollen – sondern auch jene, bei denen die Zehn-Jahres-Frist abgelaufen ist. Von der drohenden Streichung müssen sie aber spätestens drei Monate davor verständigt werden.

Antrag an die ehemalige Wohnsitzgemeinde

Erhältlich ist das Formular bei jeder österreichischen Gemeinde, bei Vertretungsbehörden im Ausland und online auf http://www.bmi.gv.at/wahlen oder auf https://www.oesterreich.gv.at/ . Der ausgefüllte Antrag muss der betreffenden Gemeinde – jener zu der man in Österreich zuletzt den stärksten Bezug hatte – per Post, Fax oder E-Mail (eingescannt) übermittelt werden – und dazu die Kopie eines Dokuments, das glaubhaft macht, dass die gewählte Gemeinde die richtige ist. Das kann z.B. die Geburtsurkunde oder der letzte Meldezettel sein. Fragen zum Anknüpfungspunkt beantwortet die Wahl-Hotline des Innenministeriums unter 0043/1/53126/2700.

Gleich mit dem Wählerevidenz-Antrag kann ein "Wahlkarten-Abo" bestellt werden. Aus dem Ausland kann nur per Briefwahl gewählt werden. Wer ein Abo hat, bekommt die Unterlagen ab Anfang September automatisch zugesandt. Andernfalls muss die Wahlkarte extra beantragt werden. Dies ist bereits seit Ausschreibung der Wahl Anfang Juli möglich. Auch in Österreich lebende Wahlberechtigte, die die Briefwahl nützen wollen, können schon die Wahlkarte bei der Gemeinde anfordern. (APA, 25.07.2019)