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Selbst wenn am Flughafen Wien kein Taxi verfügbar wäre, dürfte ein zufällig vorbeifahrender Taxler keine Laufkundschaft mitnehmen.

Foto: Reuters / Sergio Perez

Wien – Nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz, mit dem Taxi- und Mietwagengewerbe gleichgestellt werden, ist die Welt zwischen den beiden noch längst nicht in Ordnung. Wohl werden die seit dem Markteintritt des Vermittlungsdienstes Uber erbitterten Konkurrenten ab September 2020 rechtlich gleichgestellt. In der Praxis fehlen aber noch zahlreiche Regelungen für ein gedeihliches Mit- bzw. Nebeneinander der Anbieter.

Diese sind österreichweit in nicht weniger als zehn Betriebsordnungen festzulegen. Die wichtigste davon ist jene des Bundes, in der das Verkehrsministerium die österreichweit geltenden Grundsätze festlegt, die dann von den neun Bundesländern in eigenen Betriebsordnungen ausgestaltet werden.

Geregelt werden in diesen Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnungen Details wie die Beschaffenheit und Ausstattung der Fahrzeuge oder die Lenkerausbildung. So dürfen die Kraftfahrzeuge weder außen noch innen "wesentliche Beschädigungen" aufweisen oder schmutzig sein. Auch dass der Fahrbetrieb ohne Heizung nicht gestattet ist und wie viel Wechselgeld der Lenker mitführen muss, steht dort drin.

Regionale Tarife

Und natürlich der Tarif, er wird für jede Region im Zusammenwirken von Landesregierung, Gemeinden, Arbeiter- und Wirtschaftskammer festgelegt. Das führt zu teils deutlich unterschiedlichen Preisen. Taxifahren in Wien oder Vorarlberg ist teurer als im Burgenland.

Die gravierendsten Änderungen sind durch das inzwischen auch vom Bundesrat beschlossene Gelegenheitsverkehrsgesetz vorgegeben: Lenkerausweise gibt es ab September 2020 nicht mehr auf Lebenszeit, sondern nur auf fünf Jahre begrenzt. Zeitlich limitiert sind auch die Konzessionen. Wer keine Abgabenschulden hat, darf weitermachen, wer bei Sozialversicherung oder Finanzamt in der Kreide steht, verliert die Berechtigung.

Leerfahrten

Im Lichte des Klimaschutzes könnten freilich auch harmlos klingende Bestimmungen auf den Prüfstand kommen. Etwa jene, dass Flughafentaxis aus Wien nach einer Fahrt zum Flughafen in Schwechat ebendort keine Fahrgäste aufnehmen dürfen – und leer in die Bundeshauptstadt zurückfahren müssen. Sie tun das, wie zwischen Wiener und Niederösterreichischer Taxler-Innung vereinbart, nicht taxfrei, denn der Kunde zahlt die nicht konsumierte Rückfahrt im Pauschalpreis (rund 36 Euro) mit.

Das beobachten nicht nur Klimaschützer argwöhnisch, sondern auch die Wettbewerbshüter. Der Kundschaft am Flughafen fehle es schlicht an Wahlfreiheit und es herrsche zwischen Taxi- und Mietwagen nur bedingt Waffengleichheit. So sei es mit der Angleichung von Taxi und Mietwagen sachlich kaum mehr zu rechtfertigen, dass Mietautos weit entfernt im Parkhaus auf ihre Kundschaft warten müssen, während Schwechater Taxis gleich beim Ausgang Fahrgäste aufnehmen dürfen.

Standplatz kostet

Das lässt man bei der Taxi-Innung nicht gelten. Taxistandplätze am Airport seien gegen Entgelt angemietet, und es stehe jedem Anbieter frei, welche anzumieten und Laufkundschaft aufzunehmen.

Die Zahl der Leerfahrten habe man bereits deutlich reduziert: Von rund 4700 Wiener Taxis hätten bereits rund 2500 eine Erlaubnis, am Flughafen Fahrgäste aufzunehmen. Das gilt freilich nur für Mitglieder der Wiener Funktaxizentralen. Denn das Aufnehmen von Fahrgästen von der Straße verbietet Niederösterreichs Taxibetriebsordnung. Für die Wartezeit bis zur Rückfahrt eines Funktaxis mit einem Fahrgast stünden eigene Parkplätze zur Verfügung. Zu diesem Zweck betreibt etwa Funktaxi 40100 eigens einen Schalter in der Ankunftshalle, bei dem kurzfristig Fahrten gebucht werden können.

Schranken am Flughafen

Diesbezüglich haben sich die Schwechater Taxler übrigens weiter abgeschottet: Bei der Einfahrt aufs Airportgelände ließ der Flughafen Schrankenanlagen errichten und es sind verpflichtend Tickets zu ziehen, die zur freien Ausfahrt binnen zehn Minuten berechtigen. Wer länger braucht, zahlt zwei Euro pro Viertelstunde, wodurch das Warten auf Laufkundschaft ins Geld geht und somit hintangehalten wird. (Luise Ungerboeck, 29.7.2019)