Seit dem September 2018 werden neu in Österreich ankommende Asylwerber um Teile ihrer Barschaft erleichtert, damit sie ihre Verfahren mitfinanzieren. Mäßiges Ergebnis: 54.000 Euro. Auch ihre Handydaten sollen ausgewertet werden, um ihren Fluchtweg nachzuvollziehen und das Verfahren möglichst an einen durchquerten Staat zu delegieren. Gemachte Erfahrungen: keine. Der Datenschutz verunmöglicht bis dato dieses Vorgehen.

So weit zwei Erkenntnisse aus einer dieser Tage ergangenen Antwort von Innenminister Wolfgang Peschorn an die Neos. Sie stehen modellhaft für die Folgen vieler asylrechtlicher Maßnahmen unter Türkis-Blau: erst laute Verschärfungsrufe, dann Entwürfe, die grundrechtsorientierte Experten die Hände über dem Kopf zusammenschlagen ließen. Nach homöopathischen Begutachtungsverfahren dann Beschlüsse, die auf die Kritik nicht eingehen.

Die Neos-Abgeordnete Stefanie Krisper stellte die parlamentarische Anfrage.
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Die Zeche zahlen seitdem Flüchtende, die neuen Einschränkungen und Kontrollen ausgesetzt sind, sowie der heimische Steuerzahler, der die zusätzlichen Behördenmaßnahmen finanziert.

Letzterer kommt auch für den kontraproduktiven Ablauf vieler Asylfälle auf: schleißige Verfahren mit inhaltlich falschen Ablehnungen in erster Instanz, Berufungen mit häufigen Rückverweisen durch das Bundesverwaltungsgericht. Das ist ein bereits Jahrzehnte bestehendes Problem. Unter Kickl und Kurz hat es sich weiter vertieft. (Irene Brickner, 30.7.2019)