Rockstar North hat mit "GTA 5" eines der erfolgreichsten Games aller Zeiten im Programm – Steuern zahlte die britische Spieleschmiede aber nicht. Stattdessen erhielt das Unternehmen sogar 45 Millionen Euro Förderungen vom Staat.

Foto: Rockstar Games

Rockstar North hat mit GTA 5 eines der erfolgreichsten Games aller Zeiten veröffentlicht. Das Spiel für PC und Konsolen wirft für den Entwickler immer noch Millionen ab – Steuern soll die schottische Spieleschmiede aber keine gezahlt haben. Die britische Interessenvereinigung Tax Watch machte dies in einem umfassenden Bericht öffentlich. Von 2009 bis 2018 sah der Staat keinen Cent an Körperschaftssteuer von dem Entwickler – trotz geschätzter sechs Milliarden US-Dollar Umsatz durch GTA 5.

Jim Sterling

45 Millionen Euro vom Staat erhalten

Rockstar North nutzte auch ein Steuererleichterungsprogramm der britischen Regierung. Dieses wurde 2014 ins Leben gerufen, um Games aus Großbritannien zu fördern. Primär zielte das Programm auf kleinere und mittelgroße Firmen ab, das Milliardenunternehmen aus dem schottischen Edinburgh bekam aber trotzdem den Zuschlag. Durch die Initiative erhielt Rockstar North rund 45 Millionen Euro Steuergutschriften zwischen 2015 und 2017.

Interessenvereinigung fassungslos

Tax Watch zeigt sich angesichts dessen fassungslos: "Wie ist es möglich, dass das schottische Studio Milliarden Dollar für den Mutterkonzern einnimmt, Steuerverluste in Großbritannien macht und gleichzeitig Steuerrückzahlungen von der Regierung erhält?" Bei der Gewinnangabe war US-Mutterkonzern Take Two wohl auch nicht ganz ehrlich: So soll Rockstar North zwischen 2013 bis 2018 nur 47,3 Millionen Pfund Gewinn erzielt haben.

Rockstar Games

Beide Firmen sollen legal gehandelt haben

Trotz des vergleichsweise geringen Gewinns zeigte sich Take Two geradezu großzügig, was die Boni der wichtigsten Rockstar-North-Mitarbeiter betrifft. Abschließend hält Tax Watch allerdings fest, dass sowohl der US-Mutterkonzern als auch die britische Spieleschmiede wohl durchwegs legal gehandelt haben. Die Interessenvereinigung rät den Steuerbehörden aber trotzdem, sich den Fall noch einmal genauer anzusehen. (red, 31.7.2019)