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Die Uber-App in Österreich geht wieder.

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Wien – Kaum eine Woche vergeht derzeit ohne neue Umwälzungen am Taxi- und Mietwagenmarkt in Österreich. Langfristig wird sowieso alles anders. Im Nationalrat wurde Anfang Juli mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teilen der Liste Jetzt ein Gesetz beschlossen, das langfristig das Aus für den Fahrtendienstanbieter Uber bedeuten dürfte – zumindest in seiner aktuellen Form. Künftig wird es statt getrenntem Taxi- und Mietwagengewerbe nämlich nur noch ein gemeinsames Gewerbe geben. Uber wird damit gezwungen sein, sich den Spielregeln der Taxibranche zu unterwerfen.

Das neue Gesetz wird seine Auswirkungen allerdings erst 2020 entfalten, bis zum Herbst des kommenden Jahres bleibt den zuständigen Bundesländern Zeit, die neuen Regeln umzusetzen.

Davon unabhängig tobt zwischen Uber und dem Wiener Taxivermittlungsdienst 40100 ein erbitterter Rechtsstreit. Dabei treibt Taxi 40100 Uber mit einstweiligen Verfügungen vor sich her. Jüngstes Beispiel: Am 22. Juli hat das Handelsgericht Wien entschieden, dass Uber für die weitere Durchführung seiner Dienste eine Niederlassung und eine neue Gewerbeberechtigung braucht. Uber hat daraufhin kurzfristig seine Dienste in Wien eingestellt. Seit Dienstabagend ist man wieder aktiv.

Neues Gewerbe

Tatsächlich hat Uber ein neues Gewerbe angemeldet: Der kalifornische Dienstleister ist jetzt offiziell ein Reisebüro in Österreich. Auch eine Niederlassung, die laut Uber dazu führen wird, dass man Gewinne in Österreich auch hier versteuert, hat man nun in Wien.

Zur Erklärung: Der Fahrtendienstvermittler operiert in Österreich, de facto in Wien und Niederösterreich, in Partnerschaft mit Mietwagenunternehmen. Wenn jemand ein Uber-Fahrzeug via App bestellt, bekommt ein Mietwagenunternehmen von Uber den Auftrag weitergeleitet. Ubers Vorteil ist dabei, dass Mietwagenunternehmen bei der Preisgestaltung für Fahrten frei sind.

Uber hat seine Tätigkeit bisher einzig und allein im Rahmen einer niederländischen Gesellschaft (die Uber B.V.) in Österreich durchgeführt. Die in Österreich von Uber erwirtschafteten Gewinne flossen also in die Niederlande ab.

Die übliche Praxis

Daneben hatte Uber schon seit Jahren eine kleinere Gesellschaft in Wien eingetragen, die Uber Austria GmbH. Diese Firma hat allerdings nur Marketingaufgaben übernommen, sie verfügt dementsprechend nur über eine Gewerbeberechtigung für Public Relations und in der IT-Datenverarbeitung.

Das Schema ist bei vielen IT-Konzernen gleich, etwa Google: Die wesentlichen Dienstleistungen werden in Europa über Gesellschaften in Irland oder den Niederlanden erbracht, lokal gibt es meist nur eine Minifirma, die lediglich PR-Aktivitäten betreut.

Nun hat die Uber Austria GmbH das zusätzliche Gewerbe als Reisebüro angemeldet. Das klingt auf den ersten Blick merkwürdiger, als es ist. Das Gewerberecht sieht tatsächlich vor, dass die Vermittlung von Mietfahrzeugen und Taxis unter die Tätigkeit als Reisebüro fällt.

Dennoch sieht es so aus, als würde die Entscheidung dem Unternehmen neue juristische Probleme bereiten. Denn der Anwalt von Taxi 40100, Dieter Heine, spricht von einem neuen Rechtsbruch. Denn: Uber vermittle ja nicht nur Fahrten, sondern biete selbst welche an.

Anwalt ortet klaren Rechtsverstoß

In der einstweiligen Verfügung vom 22. Juli hält das Handelsgericht tatsächlich fest, dass Uber "eine Verkehrsdienstleistung anbietet" und Fahrten eben nicht nur elektronisch vermittelt. Sprich: Uber müsste sich als Taxi- oder Mietwagenunternehmen konzessionieren lassen. Anwalt Heine erwartet daher, dass Uber wegen Verletzung der einstweiligen Verfügung zu einer Strafzahlung verurteilt werden wird.

Uber dagegen betonte am Mittwoch, völlig rechtskonform zu handeln. Man sei kein Verkehrsdienstleister, beschäftige weder Fahrer, noch transportiere man selbst Fahrgäste. Man sei lediglich als Vermittler tätig. Ob Uber rechtliche Mittel gegen die einstweilige Verfügung einlegen wird, kann das Unternehmen noch nicht sagen.

Der EuGH hat entschieden

Der juristische Streit darüber, was Uber eigentlich genau ist, beschäftigt inzwischen zahllose Gerichte, und zwar nicht nur in Österreich. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Dezember 2017 in einem Urteil festgestellt, dass Uber nicht bloß ein Onlinedienstleister ist, der es mit seiner Plattform erlaubt, Kunden und Autofahrer zu vernetzen. Uber erbringe in Wahrheit eine Verkehrsdienstleistung, so der EuGH damals, das Unternehmen brauche daher entsprechende lokale Niederlassungen und Gewerbeberechtigungen. Als reiner Onlinedienstleister wäre das alles nicht nötig gewesen.

Die Entscheidung bezog sich auf einen speziellen Uber-Dienst in Spanien, bei dem Privatleute Fahrten durchführen. Juristen gingen damals allerdings davon aus, dass Uber seine Dienstleistungen nach dem Entscheid in Europa nicht weiter als reine Onlineplattform wird erbringen können.

Uber macht offenbar Gewinn in Österreich

Übrigens: Aus der erwähnten einstweiligen Verfügung geht auch hervor, warum der österreichische Markt für Uber sehr wichtig sein dürfte. Global macht das Unternehmen ja seit seiner Gründung Verluste. In Österreich ist das aber anders. Das Handelsgericht hält in seiner Entscheidung mehrere Punkte fest, die als "bescheinigt" gelten und zwischen den Parteien unbestritten sind. Demnach erwirtschaftet Uber mit 2800 Mietwagen einen monatlichen Gewinn am heimischen Markt von 1,5 Millionen Euro. (András Szigetvari, 31.7.2019)