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Die Wiener Peterskirche bekam Spenden von 105.000 Euro.

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Wien – Die Disziplinarverfahren gegen zwei Sektionschefs im Innenministerium, die in der Causa Stadterweiterungsfonds der Untreue beschuldigt werden, laufen bereits. Die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wurde beeinsprucht, sie ist nicht rechtskräftig.

Die beiden Spitzenbeamten sowie ein pensionierter Sektionschef und der Chef des zum Innenministerium ressortierenden Fonds sollen eine Million Euro an Spenden zweckwidrig verteilt haben. Die WKStA hatte ursprünglich drei Millionen Euro an Spenden als zweckwidrig und daher strafrechtlich relevant angesehen, die Oberbehörde hat dann aber einen Teil als rechtmäßig eingestuft. Zum Beispiel fast alle Zuwendungen für Kirchen.

Aus Justizunterlagen geht hervor, warum. 2005 war der Fondszweck die Finanzierung der Errichtung und Erhaltung insbesondere öffentlicher Gebäude, zur Verschönerung der Wiener Innenstadt. Ende 2005 ließen Fondschef und Kuratoriumsmitglieder (die beschuldigten Beamten) Peters- und Jesuitenkirche je 5000 Euro zukommen.

Hintergrund der Spende an die Peterskirche war laut Anklage die persönliche Freundschaft des Fondschefs mit dem Zuständigen von Opus Dei, welchselbiger sich um die Peterskirche kümmert. Auch mit dem Rektor der Jesuitenkirche sei der Mann befreundet gewesen; der Kirchenmann habe später dessen Kinder getauft und ihn, wie berichtet, für einen kirchlichen Orden empfohlen.

Von touristischem Wert

Doch warum durfte an Kirchen gespendet werden, die "keine öffentlichen Gebäude, geschweige denn Bundesgebäude sind", wie selbst das Justizministerium befand? Weil die Kirchengebäude "in aller Regel öffentlich zugänglich und von touristischem Wert" seien, heißt es in einem Papier, anhand dessen die Verantwortlichen am 8. Juni 2016 über die nächsten Verfahrensschritte in der politisch sensiblen Causa entschieden.

Sensibel ist die Angelegenheit, weil die beschuldigten Beamten ÖVP-nahe sind und als bestens vernetzt gelten. Einer von ihnen wurde, trotz anhängiger Ermittlungen, von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) zum Sektionschef gekürt. Der Fondschef war einst ÖVP-Funktionär.

Zurück zu den Kirchen: In Zuwendungen an sie lasse sich der Fondszweck "für eine Verschönerung der (vor allem) Inneren Stadt erkennen", so das Ministerium. Also wurde das Verfahren in dem Punkt auf Weisung eingestellt.

Dasselbe passierte mit dann mit (erneuten) Spenden für Peters- (100.000 Euro), Michaeler-, Lutherische Stadt- und Franziskanerkirche, den Pfarrhof Maria Geburt sowie die Apostolische Nuntiatur: All das erfüllt laut Justiz den Zweck der Verschönerung der Inneren Stadt.

250.000 Euro für Erzdiözese Wien

Nicht rechtskräftig angeklagt sind dagegen die 250.000 Euro, die an die Erzdiözese Wien gegangen sind. Am Freitag nahm die Erzdiözese erstmals Stellung dazu.

Sie hat am 9. Oktober 2008 genau 250.000 Euro vom Fonds erhalten, in der Anklage heißt es, es sei nicht in den Fonds-Akten dokumentiert, wie der Betrag verwendet wurde. Dafür sei bekannt, wie die großzügige Spende zustande kam. Laut Anklageschrift (sie ist nicht rechtskräftig) habe der damalige Generalvikar des Opus Dei für den Fondschef und dessen Freund, einen Exkabinettschef von Innenminister Ernst Strasser, ein Treffen mit Kardinal Christoph Schönborn arrangiert. Dort habe der Fondschef Schönborn Geld für einen Kirchenbau vorgeschlagen, allenfalls für eine "Stadterweiterungskirche in 1220 Wien".

Die Spende wurde beschlossen, danach erst suchte Schönborn um eine Subvention an, man plane auf dem Asperner Flugfeld und den Nordbahngründen neue kirchliche Zentren zu schaffen. Diese Kirchen gibt es bis heute nicht; sie lägen auch nicht in der Inneren Stadt, auf die der Stiftungszweck des inzwischen aufgelösten Fonds damals gerichtet war.

Erzdiözese würde zurückzahlen

Die Erzdiöszese am Freitag in einer Aussendung: Die ursprünglich für sich allein geplante katholische Kirche in der Asperner Seestadt sei mittlerweile ein Teil des Projekts "Campus der Religionen". Der Zuschuss sei immer noch vorhanden. Man habe das Geld als Rücklage für den Kirchenbau in Aspern zweckgewidmet. "Damals haben wir auch schon erklärt, dass der Zuschuss selbstverständlich zurückgegeben wird, sollte der Kirchenbau nicht realisiert werden oder sich herausstellen, dass der Zuschuss rechtswidrig vergeben wurde", so der Sprecher der Erzdiözese Wien, Michael Prüller. Man gehe aber derzeit davon aus, dass alles seine Richtigkeit gehabt habe: "Wir haben ordnungsgemäß um die Subvention angesucht, von der uns damals versichert wurde, dass sie dem Stiftungszweck des Fonds entspricht."

(Renate Graber, 2.8.2019)