Ermittler am Tatort.

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Stuttgart – Mit einer Art Schwert soll ein Mann mitten auf einer Straße in Stuttgart einen anderen Mann getötet haben. Die Staatsanwaltschaft habe einen Haftbefehl gegen einen 28-jährigen Tatverdächtigen beantragt, teilte die Polizei in Stuttgart am Donnerstag mit. Der mutmaßliche Täter und das Opfer kannten sich, sie lebten in einer Wohngemeinschaft zusammen. Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile religiöse oder politische Motive ausgeschlossen. Es gebe ausschließlich persönliche Beweggründe, so die Staatsanwaltschaft.

Zeugen hatten die Polizei alarmiert, nachdem es bei einer Auseinandersetzung am Mittwochabend zu der Attacke gekommen sei. Das Opfer erlag trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen seinen Verletzungen. Der Tatverdächtige sei mit einem Fahrrad geflohen. Polizisten konnten im Rahmen der Fahndung, bei der auch ein Polizeihubschrauber eingesetzt worden sei, den Verdächtigen festnehmen. Es gebe mehrere Hinweise auf dessen mögliche Täterschaft, sagte ein Polizeisprecher.

Höchstpersönlicher Lebensbereich

Nach der Tat vom Mittwochabend kursierten mehrere Videos davon im Internet. Die Polizei nutze die Filme zwar zur Beweissicherung, sagte ein Sprecher. Die Ermittler würden die Internetnutzer aber kontaktieren und auffordern, die Videos aus dem Netz zu nehmen.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft, ob sich Menschen, die Videos aufgezeichnet und hochgeladen haben, strafbar gemacht haben. Laut einem Sprecher geht es hier um die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg wies in einem Tweet darauf hin, dass die "Herstellung und Verbreitung von Medien, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen zeigen", verboten ist.

"Ich finde das fast schon geschmacklos, wenn Menschen so etwas tun", sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Hans-Jürgen Kirstein, und verwies auf den Opferschutz. Die Tat selbst spiegle ein gesamtgesellschaftliches Problem wider: Viele Konflikte würden nicht mehr verbal, sondern mit Gewalt ausgetragen. (APA, dpa, 1.8.2019)