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Google will konkurrierende Suchmaschinen bezahlen lassen, wenn Nutzer sie bei der Einrichtung von Android-Geräten als Alternative auswählen. Der Internetkonzern kündigte am Freitag ein Auktionsverfahren als Lösung für den Vorwurf unfairen Wettbewerbs der EU-Kommission an.

Die Behörde hatte im vergangenen Jahr wegen des Geschäftsmodells beim Android-Betriebssystem eine Strafe von 4,34 Milliarden Euro gegen Google verhängt. Die alternativlos vorinstallierte Websuche des Konzerns war dabei ein zentraler Kritikpunkt.

Drei Suchmaschinen zur Auswahl

Von Anfang 2020 an werden Nutzer in Europa bei der Einrichtung eines Android-Geräts neben Google auch drei weitere Suchmaschinen zur Auswahl angeboten bekommen. Wer das sein wird, soll in einem Auktionsverfahren mit geschlossenen Geboten entschieden werden, erläuterte der Internet-Konzern. Die vier Suchmaschinen sollen in der Liste nach dem Zufallsprinzip angeordnet werden.

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Die Auktionen sollen einmal pro Jahr in jedem einzelnen Land der europäischen Wirtschaftsregion stattfinden. In ihrem Gebot sollen die Suchmaschinen den Preis nennen, den sie jedes Mal zu zahlen bereit sind, wenn ein Nutzer sich für ihren Dienst entscheiden. Sie bekommen dann monatlich eine Rechnung von Google und sollen nur zahlen, wenn die Nutzer ihren Dienst auswählen.

Fair

"Eine Auktion ist eine faire und objektive Methode, um festzulegen, welche Suchanbieter auf den Auswahlbildschirm kommen", erklärte der Internet-Konzern. Die Suchmaschinen könnten dabei selbst entscheiden, wie viel es ihnen Wert ist, in der Liste zu sein. Die Auswahlliste soll nur auf Geräten mit vorinstallierter Google-Suche angezeigt werden.

Die EU-Kommission zeigte sich in einer Reaktion zufrieden damit, dass Google den konkurrierenden Suchmaschinen die Möglichkeit zusagte, durch Deals mit Smartphone-Anbietern auch ihre Dienste auf Android-Geräten vorinstallieren zu lassen. "Das war vorher nicht möglich", betonte die Behörde. Zugleich hieß es, die Kommission werde die Umsetzung der Auswahlliste und die Reaktionen anderer Marktteilnehmer auf das Verfahren aufmerksam beobachten. (APA, 2.8. 2019)