Die Einsatzkräfte suchten mehrere Stunden fieberhaft mit Rettungsbooten die Salzach nach Vermissten ab, weil nicht klar war, wie viele Personen tatsächlich bei dem Unfall in die Salzach gestürzt waren.

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Golling – Ein schwerer Bootsunfall hat sich am Montagvormittag auf der Salzach in Salzburg ereignet. Ersten Informationen zufolge ist in den Salzachöfen – ein enger Durchbruch des Flusses am Pass Lueg – ein Raftingboot gekentert. Dabei seien Personen in Not geraten, hieß es.

Seither suchen die Einsatzkräfte die Salzach nach Vermissten ab – wie viele Personen tatsächlich bei dem Unfall in den Fluss gestürzt sind, wissen selbst die Einsatzkräfte noch nicht. Laut einer ersten Meldung der Wasserrettung Salzburg sind bei dem Unfall zwei Menschen ums Leben gekommen.

Am Großeinsatz in Golling (Tennengau) sind Kräfte von Feuerwehr, Wasserrettung, Bergrettung und Rotem Kreuz im Einsatz. Über den Hergang des Unfalls ist noch nichts bekannt.

Der Unfall ereignete sich in der Nähe von Gölling.
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Unfallopfer hätten nicht fahren dürfen

In Salzburg ist auf der Salzach – wie auch auf den Flüssen Enns, Lammer, Mur und Saalach – das Rafting für Privatpersonen grundsätzlich nicht erlaubt. Die beiden verunglückten Männer waren somit unerlaubt am Fluss unterwegs. Das Verbot gilt laut der entsprechenden Verordnung des Landeshauptmanns für alle "aufblasbaren Ruderfahrzeuge".

Allerdings gibt das Land für gewerbliche Rafting-Anbieter bestimmte Flussabschnitte frei. Kommerzielle Anbieter müssen sich aber an festgelegte Ein- und Ausstiegsstellen halten und zeitliche Begrenzungen berücksichtigen. Im gegenständlichen Fall sind für Firmen besonders die "ruhigeren" Strecken von Werfen bis Stegenwald (Pongau) und der Abschnitt Golling-Kuchl (Tennengau) relevant. Dazwischen – im Bereich der Salzachöfen – darf aber ebenfalls kein Raftinggewerbe ausgeübt werden.

Ausnahmen vom Rafting-Verbot gelten übrigens auch für Einsatzorganisationen und Kraftwerksbetreiber. Nicht vom Verbot erfasst sind auch Kanus aus Polyethylen, Holz oder ähnlichen Materialien. Diese müssen sich allerdings an generelle Fahrverbote etwa im Bereich von Kraftwerken halten. (APA, red, 5.8.2019)