Bild nicht mehr verfügbar.

Künftig soll es kein Verbrechen mehr sein, Föten ohne ärztliche Einwilligung bis zur 20. Woche abtreiben zu lassen.

Foto: AP Photo/Rogelio V. Solis

Mit der Einführung des Frauenstimmrechts 1893 hatte Neuseeland zwar als weltweit erster selbstregierter Staat die Geschlechter an der Wahlurne gleichgestellt. Wenn es aber darum geht, Frauen das Recht über ihren Körper zu geben, lebt das Land in der Vergangenheit, denn ein Schwangerschaftsabbruch gilt bis heute als krimineller Akt.

Das soll sich nun ändern. Die Abtreibung eines Fötus soll in Zukunft als gesundheitliche Angelegenheit eingestuft werden, nicht mehr als Verbrechen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird diese Woche dem Parlament vorgelegt. Wie Justizminister Andrew Little sagte, werde neuseeländisches Recht damit in Einklang mit jenem anderer Industrieländer gebracht.

Gemäß dem bisherigen Gesetzestext darf ein Schwangerschaftsabbruch nur in Fällen von Inzest, "geistiger Abnormalität" oder einer Anomalie des ungeborenen Kindes vorgenommen werden. Als weiterer Grund gilt eine ernsthafte Gefährdung der körperlichen oder geistigen Gesundheit der Mutter, sollte das Kind ausgetragen werden.

Es kann auch eine Situation in Betracht gezogen werden, in der "sexuelle Gewalt" und "Altersextreme" eine Rolle spielen. In solchen Fällen muss eine Frau aber die Einwilligung von zwei Ärzten einholen.

Jahrzehntelanges Warten

"Abtreibung ist das einzige medizinische Verfahren, das in Neuseeland noch ein Verbrechen ist. Es ist an der Zeit, dass sich das ändert", so Little in einer Erklärung. "Sichere Abtreibung sollte als gesundheitliches Problem behandelt und reguliert werden. Eine Frau hat das Recht zu entscheiden, was mit ihrem Körper passiert."

Befürworter der Gesetzesreform begrüßten den Schritt. Neuseeländische Frauen hätten jahrzehntelang darauf gewartet, so Terry Bellamak, Vorstand der Organisation Alranz Abortion Rights Aotearoa. Nach dem Gesetzesentwurf, der am Donnerstag in erster Lesung behandelt wird, ist kein gesetzlicher Test für Frauen erforderlich, die eine Schwangerschaft bis zur 20. Woche beenden wollen. Ohne vorher einen Arzt aufsuchen zu müssen, sollen Frauen selbst über einen Abbruch der Schwangerschaft entscheiden und sich in eine Abtreibungsklinik einweisen können. Beratungs- und Unterstützungsangebote könnten zwar in Anspruch genommen werden, sie sind aber nicht vorgeschrieben.

Frauen, die eine Schwangerschaft von mehr als 20 Wochen beenden wollen, benötigen die Zustimmung eines Arztes, der "vernünftigerweise glauben muss, dass die Abtreibung im Hinblick auf die körperliche und geistige Gesundheit und das Wohlbefinden der schwangeren Frau angemessen ist", so die Vorlage.

Organscreening ab 20. Woche

Einzelne Kritiker sagen, die Grenze von 20 Wochen sei zu gering. Erst zu diesem Zeitpunkt sei ein Detailultraschall – ein sogenanntes Organscreening – möglich. Die Frauen hätten somit zu wenig Zeit, sich danach einen Abbruch zu überlegen. Der Gesetzesentwurf wird als Gewissensfrage behandelt: Die Abgeordneten können ihre Stimmen unabhängig von der Position ihrer politischen Partei abgeben. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2017 sagen 51 Prozent der Neuseeländer, dass jeder Frau erlaubt sein soll, eine Abtreibung durchzuführen, für 25 Prozent soll sie unter gewissen Umständen legal sein.

In einem Bericht der neuseeländischen Justizkommission, auf dem die Reformen basieren, wird festgestellt, dass die Abtreibungsrate in Neuseeland mehr oder weniger im Einklang mit jener in anderen vergleichbaren Ländern stehe. Etwa 30 Prozent der Neuseeländerinnen hätten sich im Laufe ihres Lebens einem Schwangerschaftsabbruch unterzogen, so die zuständige Behörde.

Rückläufige Rate

Die Abtreibungsrate geht allerdings zurück. Während Neuseeland im Jahr 2007 eine Rate von 20,1 Eingriffen pro 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter verzeichnete, waren es 2017 noch 13,7 Prozeduren. Diese Entwicklung ist vor allem auf einen Rückgang der Zahl der Abtreibungen bei Frauen unter 24 Jahren zurückzuführen. (Urs Wälterlin, 7.8.2019)