Rockstar Games
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Das Kasino-DLC von GTA online lehrt Spieler eine wertvolle Lektion: Das Haus und alle anderen gewinnen immer, man selbst verspielt allerdings sein ganzes Geld. Ein "PC Gamer"-Autor hat bei einem Selbstversuch die Slotmaschinen angeworfen und dabei bemerkt, dass die NPCs rund um ihn in regelmäßigen Abständen mehrere Tausend Dollar verdienen. Dem Spieler war das Glück allerdings nicht ganz so hold, er wurde mit winzigen Gewinnen abgespeist.

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10.000 "GTA"-Dollar verspielt

Zwei Stunden verbrachte der Autor in dem Kasino des Games und verspielte in diesem Zeitraum 10.000 Dollar mit Wetteinsätzen bis maximal 25 Dollar. Die NPCs wurden unterdessen Millionäre. Als sich der Journalist am nächsten Tag im Stil der anwesenden KI-Figuren anzog, sich unter die NPCs mischte und sich wie ein Gast verhielt, konnte er plötzlich beim ersten Versuch den Hauptgewinn erzielen.

Update in mehr als 50 Ländern verboten

Der Start des DLCs The Diamond Casino & Resort stand unter keinem guten Licht. In mehr als 50 Ländern wurde das Update verboten, die Glücksspielkommissionen griffen unter anderem in Polen, Tschechien, Griechenland und Portugal durch. Wie der Name vermuten lässt, bringt das kostenlose DLC für den Onlinemodus von "GTA 5" ein Kasino mit sich, bei dem Spieler virtuelles Geld einsetzen können. Hierbei gibt es bei manchen Ländern Unterschiede: Mancherorts können nur "GTA"-Dollar verwendet werden, die durch das Spiel verdient wurden.

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In Österreich nur virtuelles Geld einsetzbar

Allerdings ist es auch möglich, mit Echtgeld "GTA"-Dollar zu kaufen. Bis zu 75 Euro können Spieler in sogenannte Shark Cards investieren, die wiederum die virtuelle Währung mit sich bringen. In Deutschland und Österreich ist die Verwendung von durch Shark Cards erhaltenen "GTA"-Dollar im Kasino nicht möglich. Gegenüber dem STANDARD wurde zum Release aus dem Finanzministerium ausgerichtet, dass der Hersteller selbst prüfen muss, ob das Game dem heimischen Glücksspielgesetz entspricht. Ist dem nicht so, drohen Strafen von bis zu 60.000 Euro. (red, 7.8.2019)