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E-Scooter, E-Roller, E-Bike, E-Mofa: Der Begrifflichkeiten sind viele, die Definition ist von Land zu Land unterschiedlich. In Österreich gilt alles als E-Bike, was langsam genug ist.

Foto: Getty Images

Nur zwei Tage nach dem Unfall in Hausleiten, bei dem zwei Kleinkinder ums Leben kamen, ereignete sich am Dienstag erneut ein Unfall mit Fahrradanhängern. In Salzburg stießen zwei Radfahrer samt Anhänger seitlich zusammen, Mutter und Kind auf dem einen Rad blieben unverletzt, ein 48-Jähriger auf dem anderen Fahrrad wurde ins Unfallkrankenhaus gebracht.

Der Fall in Hausleiten gibt indes Anlass zur Wortklauberei: Denn obwohl Polizei und Medien von einem E-Bike, viele auch von einem Fahrrad sprachen, zeigen Fotos der Landespolizeidirektion Niederösterreich ein Gefährt, das eher wie ein Moped aussieht. Grund für die auftretende Verwirrung ist die gesetzliche Definition: Dieser zufolge gilt nämlich jedes einspurige und mit Elektromotor betriebene Gefährt, das unter 25 km/h schnell fährt und eine Spitzenleistung von 600 Watt hat, als Elektrofahrrad – ganz egal, ob man darauf sitzt oder steht, und egal, ob man tritt oder nicht.

Laut der Landespolizei Niederösterreich fällt das Gefährt, das in den Unfall verwickelt war, in diese Klasse. Daher ist es erlaubt, damit auf allen Straßen außer auf Autobahnen zu fahren, ein Führerschein ist nicht nötig, dafür aber ausreichende Beleuchtung. Außerdem darf damit ein Fahrradanhänger gezogen werden. Und auch wenn es wie ein Moped aussieht: Das Elektrogefährt ist auf dem Radweg erlaubt.

Tempo 80 auf Landstraßen

Dass es ebendiesen an der Unfallstelle nicht gab, wird von der Radlobby heftig kritisiert. Die Bundesstraße B19 war erst letztes Jahr teuer saniert worden, so eine Sprecherin: Man hätte im Zuge dessen einen Begleitradweg errichten sollen. Außerdem bestärkt der Verein seine Forderung nach Tempo 80 auf Landstraßen ohne Radweg. "Der Unfall wäre bei einem niedrigeren Tempo möglicherweise vermeidbar gewesen oder hätte nicht so schwerwiegende Folgen gehabt", hieß es. Außerdem kritisiert die Radlobby die unscharfe Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung, wonach beim Überholen lediglich "ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand" eingehalten werden muss.

Gerhard Fichtinger vom Amt der niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Allgemeiner Straßendienst, sagt dazu, die Sanierung sei dringend notwendig gewesen, dabei werde aber nicht automatisch ein Radweg angelegt. "Wird seitens der Region ein Radweg gewünscht, kann der niederösterreichische Straßendienst mit den eigentlich dafür zuständigen Gemeinden die Möglichkeiten der Anlegung eines Radwegs prüfen", so Fichtinger.

Verkehrsminister Andreas Reichhardt, der angekündigt hat, die Unfallzahlen zu evaluieren und gegebenenfalls die Straßenverkehrsordnung anzupassen, will sich noch nicht zu Details äußern. Es wäre das die 33. Novelle der StVo, die letzte wurde vor knapp zwei Wochen vorgenommen. (Gabriele Scherndl, 7.8.2019)