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Red Bull muss sich nun endgültig damit abfinden, dass auch andere die Farbkombo blau-silber verwenden darf.

Foto: Reuters/PETER CZIBORRA

Fuschl/Luxemburg – Red Bull ist nach sechs Jahren Rechtsstreit damit gescheitert, die Farbkombi Blau und Silber für seinen Energy Drink exklusiv verwenden zu dürfen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Rechtsmittel gegen das Urteil erster Instanz zurückgewiesen, bestätigte Europarechtler Franz Leidenmühler von der Uni Linz einen Bericht im "OÖ. Volksblatt" am Mittwoch.

Bereits am 30. November war der heimische Getränkehersteller mit Hauptsitz in Fuschl mit einer Nichtigkeitsklage vor dem EU-Gericht erster Instanz zur Farbkombination aus Blau und Silber als Unionsmarke für Energy Drinks gescheitert. Gegen die Marke hatte die polnische Firma Optimum Mark beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum Einspruch erhoben.

Das Amt hatte die Farbkombination 2013 als Marke für nichtig erklärt, 2014 wurde die Entscheidung bestätigt. Die Begründung lautete, dass die beiden Farbmarken nicht hinreichend präzise und einheitlich seien, denn sie ließen verschiedenste Kombinationen der beiden Farben zu, die einen ganz unterschiedlichen Gesamteindruck vermittelten. Red Bull hat diese Nichtigerklärungen vor dem Gericht der Europäischen Union angefochten und verloren. Drauf hatte das Unternehmen ein Rechtsmittel beim EuGH eingelegt, das jedoch am 29. Juli vom Höchstgericht zurückgewiesen wurde. (APA, 7.8.2019)