Das Hamburger Landgericht hat die Anklage gegen einen früheren SS-Wachmann zugelassen, dem Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen vorgeworfen wird. Wie ein Gerichtssprecher bestätigte, wurde das Hauptverfahren damit eröffnet. Der Prozess soll am 17. Oktober beginnen.

Laut Anklage soll der heute 92-jährige Mann zwischen August 1944 und April 1945 als SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig (Gdansk) die "heimtückische und grausame Tötung" insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt haben.

Während der Wachtätigkeit des Angeklagten kam es zur systematischen Tötung von Lagerinsassen, wie es in der Anklage weiter heißt. Die Häftlinge seien vor allem durch Genickschüsse oder durch das Giftgas Zyklon B getötet worden. Zudem seien zahlreiche Menschen durch die "bewusste Herbeiführung und Aufrechterhaltung lebensfeindlicher Bedingungen wie Nahrungsentzug und Verweigerung medizinischer Versorgung" ums Leben gekommen.

"Rädchen der Mordmaschinerie"

Der Angeklagte war zur Tatzeit 17 bis 18 Jahre alt. Zu seinen Aufgaben gehörte es laut Staatsanwaltschaft, Flucht, Revolte und Befreiung von Häftlingen zu verhindern. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb vor, als "Rädchen der Mordmaschinerie" dazu beigetragen zu haben, dass der Tötungsbefehl umgesetzt werden konnte. Aufgrund seines damaligen Alters wurde der Angeschuldigte vor einer Jugendstrafkammer des Landgerichts Hamburg angeklagt.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens berichtete zunächst die "Welt". Demnach hatte sich der Angeklagte bereits im vergangenen Jahr umfangreich eingelassen und zugegeben, von Tötungen gewusst zu haben. So habe er Schreie aus der Gaskammer vernommen und Leichen gesehen. Oberstaatsanwalt Lars Mahnke, Verfasser der Anklage, geht laut "Welt" davon aus, dass sich der Angeklagte an die Front hätte versetzen lassen können. Von mehr als hunderttausend Menschen, die in Stutthof interniert wurden, überlebten schätzungsweise 65.000 nicht. (APA, red, 8.8.2019)