Damit das Wertkartenhandy nicht flach liegt, muss seine SIM-Karte registriert sein. Und zwar bald. Sehr bald.

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Für die Nutzer von anonymen Wertkartenhandys wird die Zeit knapp. Mit 1. September 2019 müssen alle SIM-Karten registriert sein – oder sie können nicht mehr aufgeladen werden. Eine Amnestie wird es nicht geben, heißt es dazu aus dem zuständigen Infrastrukturministerium auf STANDARD-Anfrage. Obwohl weiterhin einige hunderttausend Nutzer ihre SIM-Karten noch immer nicht registriert haben. Einige Mobilfunker hofften daher auf eine solche kulante Lösung.

Sicherheitspaket

Die Registrierungspflicht für Wertkartenhandys wurde mit dem sogenannten Sicherheitspaket der türkis-blauen Regierung eingeführt – als Maßnahme gegen Terror und Kriminalität. Datenschützer kritisieren die Maßnahme als nicht verhältnismäßig, da Nutzer unter Generalverdacht gestellt werden. Auch ist das Verbot leicht zu umgehen. Wer unerkannt kommunizieren will, kauft dann entweder ein ausländisches anonymes Wertkartenhandy oder wählt andere Kommunikationstechnologien.

Mit der neuen Regelung schließt sich Österreich vielen anderen europäischen Ländern an: So gibt es etwa schon jetzt in den meisten Ländern der EU eine Ausweispflicht beim Kauf von Wertkarten, darunter etwa auch in Deutschland, Italien oder Frankreich. Allerdings verzichten Staaten wie Großbritannien oder Slowenien auf diese Maßnahme, da sie wenig bringe.

Bereits seit 1. Jänner

Für neu gekaufte Wertkarten gilt die Registrierungspflicht bereits seit 1. Jänner, die Daten werden beim Erwerb erhoben. Nutzer vor 2019 gekaufter anonymer SIM-Karten haben noch bis Ende August Zeit, die Registrierung nachzuholen.

Die Mobilfunker müssen den Namen, den akademischen Grad und das Geburtsdatum erfassen; ihnen drohen Strafen bis zu 37.000 Euro, wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen. Für die Erfassung der Daten dürfen sie ein Entgelt verlangen. Erfolgen kann die Registrierung im Shop des Betreibers, bei Vertriebspartnern wie Lebensmittelhändlern oder Postfilialen, durch eine Bestätigung des Kredit- oder Finanzinstituts oder über das Internet mittels Webcam ("Photoident"). Minderjährige können sich eigenständig registrieren. (Markus Sulzbacher, 9.8.2019)