Details über das Leben eines mutmaßlichen Hintermannes des Ibiza-Videos dürfen nicht mehr verbreitet werden.

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Wer sind die Hintermänner des berüchtigten Ibiza-Clips, der den Ausschlag zu Neuwahlen in Österreich gegeben hat? Das wollte die deutsche Wochenzeitung "Die Zeit" herausfinden. Anfang Juli publizierte sie einen langen Text, in dem Investigativ-Chef Holger Stark über seine Recherchen in Wien berichtete. Darin beschrieb er auch das Vorleben des Detektivs J. H., der im Ibiza-Video zu sehen ist. Dieser gab den Mittelsmann zwischen FPÖ-Politiker Johann Gudenus und einer angeblichen russischen Oligarchennichte.

Vorleben "wie aus einer Netflix-Serie"

J. H. habe ein Leben "wie aus einer Netflix-Serie" gehabt, hieß es da etwa – und belegt wurde das mit zahlreichen Informationen, die man nun nicht mehr verbreiten darf, denn das Landgericht Berlin entschied am Donnerstag, großteils einem Antrag von J. H. stattzugeben. Dieser hatte den berüchtigten Berliner Anwalt Johannes Eisenberg engagiert, um medienrechtlich gegen "Die Zeit" vorzugehen. Einzig die Behauptung, dass in Österreich gegen J. H. ermittelt wird, darf weiter publiziert werden – dabei gilt die Unschuldsvermutung.

Details folgen

Die mündliche Verhandlung hatte schon Hinweise darauf gegeben, dass die Richter geneigt sind, der Argumentation von J. H. zu folgen. "Zeit"-Anwalt Jörg Nabert hatte nach der Verhandlung vor einer "deutlichen Einschränkung der Pressefreiheit" gewarnt und angekündigt, der "Zeit" einen Gang in die nächste Instanz zu empfehlen. Bislang liegt nur ein "Protokoll des Urteilstenors" vor, die Einzelheiten folgen erst schriftlich. (fsc, 9.8.2019)