In einem Brief wendet sich vida-Chef Roman Hebenstreit an Wirtschaftskammer-Präsident Harald und fordert abermals einen einheitlichen Branchenkollektivvertrag.

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Der Flugverkehr soll durch die Proteste nicht beeinträchtigt werden.

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Wien/Schwechat – Ungeachtet der Turbulenzen bei Ryanair und Laudamotion macht die Dienstleistungsgewerkschaft Vida einen Schritt in Richtung des geforderten Branchenkollektivvertrags für Airline-Angestellte. Man werde im Sozialministerium einen Antrag auf Satzung des AUA-KVs stellen, kündigte der Vida-Vorsitzende Roman Hebenstreit an. Damit betätigt der ÖBB-Konzernbetriebsratschef einen sozialpartnerschaftlichen Hebel, der dem irischen Eigentümer von Laudamotion, Ryanair, vermutlich fremd ist. Beantragt wird die Satzung eines Unternehmenskollektivvertrags (KV), der so Benchmark für eine Branche wird.

Zuständig ist das im Sozialministerium angesiedelte Bundeseinigungsamt, ein mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetztes Gremium, in dem bei Stimmengleichstand die Stimme des Senatsvorsitzenden entscheidet.

Monate könnten vergehen

Bis das Bundeseinigungsamt einig ist, werden freilich Monate vergehen. Denn zunächst müssen die involvierten Parteien Stellungnahmen abgeben, dann sind vom Senat Expertisen und Stellungnahmen einzuholen, ehe eine mündliche Verhandlung abzuhalten ist, in der sich die von der Satzungserklärung betroffenen KV-Körperschaften äußern. Eine sichere Bank ist dieses Verfahren nicht. Die Wirtschaftskammer hat mehrfach signalisiert, dass den in Wien stationierten Billigfliegern, die sich einen erbitterten Preiskampf liefern, ein KV nach Vorbild der AUA nicht zumutbar sei.

Ryanair habe ein bisschen nachgebessert, halte den Druck auf die rund 380 Dienstnehmer des fliegenden Personals der Laudamotion aber unvermindert aufrecht. An die 30 Kündigungen stünden im Raum, berichten Teilnehmer der am Montag abgehaltenen Betriebsversammlung, die in drei Gruppen über den Tag verteilt stattfand. Die von der Geschäftsführung geforderten mindestens 850 Flugstunden im Jahr bei gleichzeitiger Reduzierung der freien Tage von zehn auf sieben pro Monat hält Vida für gesetzwidrig, detto eine Erhöhung der jährlichen Flugstunden auf 900. Das Abstimmungsergebnis lag bei Redaktionsschluss nicht vor. (ung, 12.8.2019)