Bundeskanzlerin Bierlein will unter ihrer Übergangsregierung keine "Ad-hoc-Gesetzesänderung" beim der Lehre für Asylwerber initiieren.

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In der Frage, wie mit in Lehre befindlichen Asylwerbern umgegangen werden soll, hat Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein eine Lösung durch die Übergangsregierung abgelehnt. "Das wird in unserer Regierung nicht passieren, es wird von uns keine Ad-hoc-Gesetzesänderung in diesem Bereich geben", sagte Bierlein der "Kronen Zeitung" vom Mittwoch. Zudem verwies sie darauf, dass rund 30.000 Asylberechtigte derzeit auf Arbeitssuche sind. Das dürfe man in der Debatte nicht vergessen.

Skeptisch steht Bierlein einem von der FPÖ geforderten Automatismus bei Volksabstimmungen nach erfolgreichem Volksbegehren gegenüber. Einen derartigen Eingriff ins politische System müsse man "sich sehr gut überlegen".

Bewegung in ÖVP

Tags zuvor hatte nach Ex-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck auch der oberösterreichische Landeshauptmann Thomas Stelzer (beide ÖVP) Flexibilität im Umgang mit Aufenthaltsgenehmigungen für asylwerbende Lehrlinge signalisiert.

"Der Vorschlag wäre – so wie in anderen europäischen Ländern –, sie zumindest die Ausbildung fertig machen zu lassen", sagte Stelzer. Es sei klar, dass es keine Vermischung zwischen wirtschaftlicher Zuwanderung und Asyl geben dürfe. Trotzdem plädiere er für eine "Sonderregelung für diese Gruppe", der man zumindest einen Abschluss ermöglichen könne.

Damit scheint sich – zumindest während des Wahlkampfs – ein Schwenk in der ÖVP abzuzeichnen: Die türkis-blauen Koalition hatte beschlossen, die Lehre für Asylwerber komplett zu verbieten. Der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz vertrat stets die Auffassung, dass die Nichtdurchführung von Abschiebungen bei Asylwerbern in Lehre ein "Asyl durch die Hintertür" sei.

EU-Verordnung

Doch während Teile der ÖVP die mit der FPÖ umgesetzte Verschärfung umdrehen möchten, ist die Judikatur schon ein paar Schritte weiter. Flüchtlinge ohne Aufenthaltsstatus könnten künftig rascher einer Beschäftigung nachgehen dürfen als bisher.

Darauf lassen zumindest einige Verfahren beim Arbeitsmarktservice schließen. In einigen Fällen wurden nämliche negative Bescheide des AMS beeinsprucht – mit Erfolg. Konkret hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Fällen gerügt, dass das Arbeitsmarktservice vor einer Verweigerung der Beschäftigungsbewilligung für Asylwerber nicht prüfte, ob Österreicher oder EU-Bürger für offene Stellen zu finden sind.

Bis eine Entscheidung gefällt wird, ob Asylwerber ihre Lehre abschließen dürfen, wird somit noch dauern. In der Zwischenzeit sammelt der oberösterreichische Landesrat Rudolf Anschober (Grüne) weiterhin Unterschriften und Unterstützungserklärungen von Prominenten für seine Initiative "Ausbildung statt Abschiebung". (red, APA, 14.08.2019)