Die Gemeinde Weikendorf hatte sich zuvor "nicht interessiert" gezeigt an einem Liegenschaftskauf.

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Weikendorf – Der Hauskauf einer muslimischen Familie in Weikendorf im Bezirk Gänserndorf ist nach Angaben des Landes Niederösterreich genehmigt worden. Die Grundverkehrsbehörde hatte die erneute Stellungnahme der Gemeinde geprüft. Für Bürgermeister Johann Zimmermann (ÖVP) "ist die Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen", hieß es. Der Bürgermeister will die weitere Vorgehensweise in der Gemeinde diskutieren, hieß es. Er kündigte Rechtsmittel an.

Trotz dieser Reaktion der Gemeinde sei er "sehr glücklich", sagte der Vater der staatenlosen Familie aus Palästina, Khalid Mansor Abu El Hosna, am Donnerstag dem STANDARD. Er danke allen Menschen, die ihn in den vergangenen Monaten unterstützt hätten. Etwaige weitere Schritte Weikendorfs gegen den Bescheid seien das Recht der Gemeinde, Österreich sei aber eine Demokratie, in der Menschenrechte gelten, sagte Abu El Hosna. Er rechnet damit, in ein bis zwei Wochen in das Haus ziehen zu können. Er überlege auch, eine Willkommensfeier zu veranstalten. Man werde die Regeln des nachbarschaftlichen Zusammenlebens, wie etwa Ruhezeiten, respektieren und alles tun, um die österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen, kündigte Abu El Hosna an.

Kritik auch von FPÖ

Kritik an der Entscheidung der Grundverkehrsbehörde kam am Donnerstag von der FP Niederösterreich. Die Behörde habe gegen den "Wunsch der Weikendorfer Bevölkerung" entschieden, teilte der Landtagsabgeordnete und FPÖ-Kommunalsprecher Dieter Dorner in einer Aussendung mit. Mit dem positiven Bescheid konterkariere das Land die "souveräne Entscheidung einer Gemeinde, keinen Zuzug aus fremden Kulturen haben zu wollen", so Dorner.

Nach Erwerb des Wohnhauses durch die Familie im Frühjahr wollte die Gemeinde keine Zustimmung erteilen und hatte sich "nicht interessiert" an einem Liegenschaftskauf gezeigt, die Stellungnahme sorgte für Wirbel, der STANDARD hatte berichtet. Darin hatte es geheißen, "unterschiedlichen Kulturkreise der islamischen sowie der westlichen Welt" würden "in ihren Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen weit auseinanderliegen". Die Stellungnahme, die für Wirbel gesorgt hatte, wurde im Juni überarbeitet und dann dem Land zugestellt, das hier zu entscheiden hatte.

Die Grundverkehrsbehörde prüfte den Fall und entschied am Mittwoch, grünes Licht für den Kauf des Wohnhauses zu geben. "Die zuständige Behörde ist mit ihrer Entscheidung den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur gefolgt. Im vorliegenden Fall war dem dringenden Wohnbedürfnis der staatenlosen Erwerber in der Abwägung der Interessen aller Parteien gemäß höchstgerichtlicher Entscheidungen ein entscheidender Stellenwert zu geben. Daher war dem Erwerb der Liegenschaft die Zustimmung zu erteilen", informierte das Land Niederösterreich. (spri, APA, 14.8.2019)