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Mehr als ein halbes Jahr nach dem Datenskandal um die Speicherung von Parteiaffinitäten von Millionen Post-Kunden und den Verkauf dieser Daten an wahlwerbende Parteien hat ein Vorarlberger Anwalt nun 800 Euro Schadenersatz zugesprochen bekommen. Das berichtet die Rechercheplattform "Addendum".

Auf immateriellen Schadenersatz geklagt

Der Anwalt hatte die Post im März in eigener Sache auf immateriellen Schadenersatz über 2.500 Euro geklagt. Anfang Juli wurde der Fall am Landesgericht Feldkirch verhandelt, und dem Kläger sei vom Gericht ein Schadenersatz von 800 zuerkannt worden, heißt es in dem Bericht.

Sowohl der klagende Anwalt als auch die Post hätten angekündigt, gegen das Urteil Berufung einlegen – das rechtskräftige Urteil werde für Anfang 2020 erwartet. "Wir werden Rechtsmittel ergreifen und daher ein laufendes Verfahren nicht kommentieren", hieß es dazu von der Post auf Anfrage von "Addendum".

Auskunft von der Post

Als Redaktion auf die Datensammlung der Post, empfiehlt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nun allen Österreichern, sich rasch zu informieren, ob man selber betroffen ist. Man könne die Löschung von Daten oder sogar Schadenersatz verlangen.

Die Post hält ihre Vorgangsweise weiter für rechtens und will gegen die Entscheidung der Datenschutzbehörde berufen. Auf der VKI-Homepage gibt es ein Muster-Schreiben für Auskunftsersuchen (APA,red, 17.8. 2019)