Ohne registrierte SIM-Karte liegen Smartphones bald flach.

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Für die Nutzer von anonymen Wertkartenhandys wird die Zeit knapp. Mit 1. September 2019 müssen alle österreichischen SIM-Karten registriert sein – oder sie können nicht mehr aufgeladen werden. Für neu gekaufte Wertkarten gilt die Registrierungspflicht bereits seit dem 1. Jänner, die Daten werden beim Erwerb erhoben – ganz egal, ob per "Prepaid"-Kauf oder Vertrag ("Postpaid"). Der WebStandard beantwortet einige Fragen zu dem Thema:

Bis wann muss die SIM-Karte registriert sein?

Nutzer vor 2019 gekaufter anonymer SIM-Karten müssen ihre SIM-Karten bis zum 31. August registrieren, um weiterhin Guthaben aufladen zu können.

Was passiert, wenn ich meine SIM-Karte nicht registriere?

Wird die Wertkarte nicht zeitgerecht registriert, kann kein weiteres Guthaben auf die SIM- Karte aufgeladen werden; nach Verbrauch des Guthabens kann sie also nicht mehr aktiv genutzt werden.

Müssen auch SIM-Karten für Internet-Router registriert werden?

Die Registrierung ist unabhängig von der Art der Benutzung und betrifft damit auch Wertkarten, die zum Beispiel in Alarmanlagen oder in mobilen Internet-Routern verwendet werden.

Warum müssen SIM-Karten überhaupt registriert werden?

Die Registrierung wurde von der türkis-blauen Regierung beschlossen – als angebliches Mittel gegen Verbrechen und Terrorismus.

Welche Daten müssen angegeben werden?

Der Mobilfunker muss Namen, akademischen Grad und Geburtsdatum erfassen. Bei juristischen Personen wie Vereinen oder GmbHs muss eine vertretungsbefugte Person einen geeigneten Registerauszug vorlegen.

Wie funktioniert die Registrierung?

Die "Identifikationsverordnung" gibt die zulässigen Verfahren für die Registrierung vor: etwa beim Betreiber im Shop, bei dessen Vertriebspartnern (zum Beispiel Handyshops, Lebensmitteldiskontern oder im Elektrofachhandel), durch eine Bestätigung Ihres Kredit- oder Finanzinstituts oder über das Internet mittels Webcam ("Photoident"). Die erfolgreiche Registrierung ist für die Betreiber verpflichtend. Kommen sie dieser Aufgabe nicht nach, drohen Strafen bis zu 37.000 Euro.

Kostet die Registrierung etwas?

Die Betreiber dürfen für die Registrierung Entgelte verlangen. Meistens gibt es aber eine kostenlose Möglichkeit über das Internet. Manchmal verlangen Vertriebspartner und Handyshops eine Aufwandsentschädigung, wenn sie die Registrierung durchführen.

Minderjährige Nutzerinnen und Nutzer

Das BMVIT legt die gesetzlichen Vorgaben so aus, dass für die bloße Identifizierung keine Geschäftsfähigkeit vorausgesetzt wird. Minderjährige Nutzerinnen und Nutzer können sich also eigenständig registrieren. Die Daten des gesetzlichen Vertreters müssen dabei nicht zusätzlich erhoben werden. (sum, 19.8.2019)