Aus Sicherheitsgründen findet der Prozess nicht in Chemnitz, sondern in einem Gebäude des Oberlandesgerichtes in Sachsens Hauptstadt Dresden statt. Am Donnerstag wird ein Urteil erwartet.

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Chemnitz/Berlin – Prozesstermine waren eigentlich noch bis zum 29. Oktober angesetzt, nun geht es doch unerwartet schnell: Schon am Donnerstag und damit vier Tage vor dem ersten Jahrestag des gewaltsamen Todes des Chemnitzers Daniel H. soll das Urteil gegen einen der zwei Tatverdächtigen fallen. Vor Gericht steht der Syrer Alaa S., der gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker Daniel H. erstochen haben soll. Ihm wird außerdem vorgeworfen, einen weiteren Mann mit einem Messerstich verletzt zu haben.

Staatsanwalt Stephan Butzkies beantragte am Montag in seinem Plädoyer eine Gesamthaftstrafe wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung von zehn Jahren für den Angeklagten. Die Höchststrafe bei Totschlag beträgt 15 Jahre. Vor der erwarteten Urteilsverkündung halten die drei Nebenklagevertreter sowie die Verteidigung am kommenden Donnerstag ihre Schlussvorträge. Zudem darf der Angeklagte, der während des gesamten Prozesses zu den Tatvorwürfen geschwiegen hat, noch sprechen.

Rassistische Übergriffe

Aus Sicherheitsgründen findet der Prozess nicht in Chemnitz, sondern in einem Gebäude des Oberlandesgerichtes in Sachsens Hauptstadt Dresden statt. Grund dafür sind die rassistischen Übergriffe, Demonstrationen Rechtsextremer sowie zahlreiche Gegenproteste, die in Folge der Tat in der sächsischen Stadt stattfanden.

In seinem Plädoyer vor Gericht ging der Staatsanwalt mit keinem Wort auf die Folgen der Tat ein. In seinem Schlussvortrag erläuterte Butzkies vielmehr, weshalb er die in der Anklageschrift verfassten Tatvorwürfe durch die Beweisaufnahme in weiten Teilen für bewiesen hielt. So wurde sein Plädoyer auch eine Verteidigungsrede für den Hauptbelastungszeugen.

Teilweise Widersprüche

Der einstige Angestellte eines Imbissladens hatte zunächst davon berichtet, dass er aus einem Fenster gesehen hat, wie der Angeklagte mit schlagenden oder stechenden Bewegungen auf das Opfer eingewirkt hat. Bei späteren Vernehmungen und auch vor Gericht wurden seine Aussagen zunehmend unpräziser.

Der Staatsanwalt räumte Widersprüche und Einsilbigkeit bei den Aussagen ein, den "Kernsachverhalt" aber habe er von Anfang bis Ende gleich beschrieben. Der Zeuge sei über Monate durch äußere Einflüsse wie Bedrohungen oder auch die Ermittlungen mürbe gemacht worden. Daher, so Butzkies, wundere ihn dessen Aussageverhalten nicht. Man müsse aber seine Aussagen in der Gesamtheit bewerten. Überdies seien wichtige Details von anderen Zeugen bestätigt worden. (APA, red, 19.8.2019)