Das Schuljahr beginnt in wenigen Wochen – mit mehreren Änderungen.

Foto: Regine Hendrich

Wien – Schüler und Lehrer gehen im September mit Änderungen ins neue Schuljahr. Neu sind etwa das breit diskutierte Kopftuchverbot an Volksschulen, die Pflicht, mit Ziffernnoten zu beurteilen, und eine flachere Gehaltskurve für Lehrer.

440 Euro Strafe für Kopftuch, verpflichtende Ziffernnoten an Volksschulen

Am spürbarsten werden die Neuerungen an den Volksschulen. Dort werden ab dem zweiten Semester der zweiten Klasse wieder verpflichtend Ziffernnoten eingeführt – gleichzeitig wird aber in allen Klassen zumindest zusätzlich alternativ beurteilt. Außerdem können Schüler grundsätzlich ab der zweiten Klasse wieder sitzenbleiben. Außerdem werden alle Eltern zu Bewertungsgesprächen über Leistungsstärken und Leistungsstand eingeladen (bisher nur bei alternativer Beurteilung), bei Bedarf können Schüler auch zu Förderunterricht verpflichtet werden.

Ebenfalls neu an den Volksschulen: Untersagt wird ganz generell "das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist". Begründet wird das mit "der sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau". Bei einem Verstoß droht eine Strafe bis zu 440 Euro.

Zwei Leistungsniveaus und neue Notenskalen an NMS

An den Neuen Mittelschulen (NMS) gibt es künftig ab der sechsten Schulstufe zwei unterschiedliche Leistungsniveaus: "Standard" und "Standard-AHS". Diese lösen die bisher ab der siebenten Schulstufe bestehende Differenzierung in "grundlegende Allgemeinbildung" und "vertiefende Allgemeinbildung" ab.

Die siebenteilige NMS-Notenskala wird abgeschafft, an ihre Stelle treten zwei vom System her ähnliche, einander überlappende fünfteilige Skalen. Schulautonom erhalten die NMS auch die Möglichkeit, zur Leistungsdifferenzierung ab der sechsten Schulstufe in Deutsch, Mathe und Englisch dauerhafte Gruppen einzurichten – wobei während des Schuljahrs zwischen den Gruppen gewechselt werden kann. Einschränkung: Die Maßnahmen an den NMS können zwar ab heuer eingeführt werden, verpflichtend sind sie aber erst ab 2020/21.

Freiwilliges zehntes Jahr bei negativem Pflichtschulabschluss

Neu ist auch die Wiedereinführung eines freiwilligen zehnten Schuljahrs an den polytechnischen Schulen für Schüler, die ihr neuntes Schuljahr an einer AHS oder einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule (BMHS) nicht erfolgreich abgeschlossen haben. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits für im letzten Pflichtschuljahr an einer NMS oder am Poly gescheiterte Jugendliche.

Höhere Anfangsgehälter und verpflichtende Fortbildung für Lehrer

Mit dem Schuljahr 2019/20 verlieren außerdem neu in den Schuldienst eintretende Lehrer das Wahlrecht zwischen altem und neuem Lehrerdienstrecht. Das neue System bringt eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung auf grundsätzlich 24 Stunden sowie höhere Anfangsgehälter bei einer flacheren Gehaltskurve. Außerdem vorgesehen sind neue Regeln für Zulagen, verpflichtende Fortbildung für alle Lehrer außerhalb der Unterrichtszeit, eine Neugestaltung des Berufseinstiegs sowie ein Ende der Pragmatisierung bei gleichzeitiger Beibehaltung eines erhöhten Kündigungsschutzes.

Einheitliche Anforderungen an Taferlklassler

Eine weitere Neuerung in diesem Schuljahr betrifft die Taferlklassler des Schuljahrs 2020/21. Bei der Schuleinschreibung Anfang 2020 gelten erstmals einheitliche Kriterien für die Feststellung der Schulreife. Grund dafür war die unterschiedliche Praxis in den einzelnen Bundesländern: Im Burgenland und in der Steiermark wurden zuletzt so gut wie keine Kinder wegen mangelnder Schulreife einer Vorschulklasse zugewiesen, in Vorarlberg waren es dagegen 16 und in Salzburg fast 20 Prozent. (red, APA, 20.8.2019)