Die Mietpreisbremse ist eine Regelung zur Eindämmung steigender Mieten.

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Die Mietpreisbremse in Deutschland ist verfassungsgemäß. Das teilte das deutsche Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit und wies die Beschwerde einer Vermieterin aus Berlin ab. Sie war wegen Überschreitung der Mietpreisgrenze zu Rückzahlungen verurteilt worden.

In dem einstimmigen Beschluss einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts hieß es, weder das Eigentumsrecht noch die Vertragsfreiheit oder der Grundsatz der Gleichbehandlung seien verletzt. "Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken." Deshalb sei der Eingriff in das Eigentumsrecht verhältnismäßig.

Neben der Verfassungsbeschwerde der Vermieterin hatte auch das Landgericht Berlin verfassungsrechtliche Zweifel an dem Gesetz von 2015 geäußert und deshalb den Verfassungsrichtern das Gesetz zur Prüfung vorgelegt. Diese Vorlagen wurden jedoch ohne inhaltliche Entscheidung als unzulässig verworfen, weil sie nicht hinreichend begründet gewesen seien.

Kritik an Koalition

Indes laufen die deutschen Vermieterverbände Sturm gegen die von der Koalition geplante Verschärfung der Mietpreisbremse. Diese plane, wie berichtet, die Mietpreisbremse bis 2025 zu verlängern und gleichzeitig zu verschärfen. Mieter sollen künftig 30 Monate lang Geld zurückfordern können, sollte sich zeigen, dass ein Vermieter überhöhte Mieten kassiert hat.

Die Kritik der Vermieter: Die Koalition gehe daran, "die Fehler ihrer eigenen Wohnungs- und Mietenpolitik im Bund und in den Ländern zu kaschieren", erklärte der Eigentümerverband Haus & Grund am Montag.

Vertreter der Koalition verteidigten die Beschlüsse: Es gehe vor allem darum, den Anstieg der Mieten in den Ballungsräumen zu dämpfen. Zudem soll für die ortsübliche Vergleichsmiete künftig die Entwicklung der vergangenen sechs statt vier Jahre berücksichtigt werden.

"Ausgewogenes Gesamtpaket"

Außerdem sollen die Kaufnebenkosten sinken: Wird bei einem solchen Geschäft ein Makler tätig, soll künftig derjenige, der ihn beauftragt hat, mindestens 50 Prozent der Maklergebühren zahlen. Auch die Wohnungsbauprämie, mit der das Ansparen für den Erwerb von Wohneigentum gefördert wird, soll "attraktiver" gemacht werden.

Die verbraucherpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), betonte am Montag, es handle sich um ein ausgewogenes Gesamtpaket: "Wir sehen die großen Probleme vieler Menschen, überhaupt noch bezahlbare Wohnungen zu finden und brauchen wirksame Lösungen." Besonders wichtig sei, an der Ursache für steigende Mieten und hohe Nebenkosten anzusetzen.

Es "wäre nicht zu erklären", auf die dämpfende Wirkung der Mietpreisbremse zu verzichten, sagte Winkelmeier-Becker. Auch der verlängerte Beobachtungszeitraum im Mietspiegel sei eine "notwendige dämpfende Wirkung auf die Mietentwicklung". (red, 20.8.2019)